Erwerbstätigkeit für Asylsuchende
Abstimmungsfrage
Soll die Erwerbstätigkeit für Asylsuchende vereinfacht werden?
Bei Personen aus dem Asylbereich unterscheidet das Bundesrecht zwischen Personen, die zum Aufenthalt in unserem Land berechtigt sind (anerkannte Flüchtlinge) und Personen in einem laufenden Asylverfahren (Asylsuchende).
Vorläufig Aufgenommene, anerkannte Flüchtlinge und Staatenlose sind zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in der ganzen Schweiz berechtigt. Dies soll die rasche Integration in den Arbeitsmarkt fördern. Von den 56'000 Personen mit Status B sind rund 25% erwerbstätig, bei den 45'000 mit Status F liegt die Erwerbsquote bei rund 49%. Auch Personen mit Status S können mit einer Bewilligung eine unselbstständige oder selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben.
Jedoch dürfen Asylsuchende (Status N) während des Aufenthaltes in den Zentren des Bundes keine Erwerbstätigkeit ausüben. Eine vorübergehende Erwerbstätigkeit kann den Asylsuchenden nach erfolgter Zuteilung in einen Kanton bewilligt werden, wenn es die Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage erlauben. Entsprechend sind die rund 13'000 Asylsuchenden kaum erwerbstätigt (nur 3.7%). Grundsätzlich sollten Asylsuchende nach der vorläufigen Aufnahme wieder in ihre Heimatländer zurückkehren, aber in einigen Fällen kann die Wegweisung gar nicht vollzogen werden, da es sich um Personen aus Risikoländern handelt. Diese Personen bleiben für Jahre in der Schweiz, ohne arbeiten zu dürfen. Jedoch gilt seit 2019 eine Beschleunigung des Asylverfahrens, mit welcher die Integrationsförderung von Personen, denen Asyl gewährt wurde frühzeitig einsetzen soll.
PRO-Argumente
- Durch Arbeit kann die Integration beschleunigt werden.
- Die Sozialhilfe wird mit einer Erwerbstätigkeit reduziert.
- Asylbewerber bringen ein grosses Potenzial an Wissen und Arbeitskraft mit, welches genutzt werden sollte.
KONTRA-Argumente
- Bei Asylsuchenden steht nicht die Arbeitsmarktintegration, sondern die Prüfung der Asylgründe im Vordergrund.
- Der Inländervorrang soll bei der Stellenbesetzung weiterhin gelten.
- Würde die Erwerbstätigkeit bewilligt, würde dies die Bereitschaft zur fristgerechten selbständigen Ausreise aus der Schweiz vermindern.
Weitere Informationen unter parlament.ch (Interpellation 14.4073 / Motion 20.4119)
Abstimmungsfrage: Soll die Erwerbstätigkeit für Asylsuchende vereinfacht werden?
Argumente
Kontra
-
Nein, Asylbewerber sollen weiterhin nur im Ausnahmefall erwerbstätig sein können.