E-Roller stärker reglementieren

Abstimmungsfrage

Sollen E-Roller und ähnliche Trendfahrzeuge der Kategorie «schnelle Motorfahrräder» zugeteilt werden, sodass Helmpflicht, Kontrollschildpflicht und Führerausweis gilt und die Mitnahme von Mitfahrenden verboten wird?

Seit dem 1. Juli 2025 gelten in der Schweiz neue Regeln für E-Bikes, E-Trottinette, E-Scooter, E-Roller und E-Cargobikes. E-Roller, die maximal 25 km/h erreichen, werden neu der Kategorie der leichten Motorfahrräder zugeordnet. Was dabei leicht vergessen geht: Der technische Fortschritt dieser Trendfahrzeuge ist rasant. Viele aktuelle Modelle sind konstruktiv leistungsstark und kommen in der Praxis auf Geschwindigkeiten, die mit Mofas oder schnellen E-Bikes mithalten. Trotzdem gelten für sie nicht dieselben sicherheitsrelevanten Vorgaben: Es gibt keine generelle Helmpflicht, kein Kontrollschild und benötigt auch keinen Führerausweis. Wer über 16 ist, kann sich ein solches Fahrzeug kaufen und ohne weitere Auflagen am Verkehr teilnehmen. Nationalrat Matthias Jauslin setzt sich dafür ein, dass E-Roller in Zukunft stärker reglementiert und der Strassenverkehr dadurch sicherer wird. Der verantwortliche Nationalrat Matthias Jauslin sagt dazu: "Eine Prüfungs- und Kontrollschildpflicht für E-Roller erhöht die Sicherheit und erleichtert die Identifikation von Fahrern sowie den Nachweis des Versicherungsschutzes bei Unfällen oder Schäden."

Der Bundesrat zeigt Verständnis für den Wunsch nach einer strengeren Regulierung. Er ist bereit, bei der nächsten Anpassung der Verordnungen eine Helmtragepflicht für E-Roller in die Vernehmlassung zu schicken. Eine Umteilung der E-Roller in die Kategorie der schnellen Motorfahrräder hat er geprüft, aus zwei Gründen aber verworfen: Erstens dürfen E-Roller – wie langsame E-Velos – zwei Plätze haben, eine Leistung von bis zu 500 Watt aufweisen und nur bis 25 km/h unterstützen. Zweitens sollen präzisere Vorschriften künftig Manipulationen an geschwindigkeits- und leistungsrelevanten Komponenten wirksamer verhindern.

Diese Abstimmung basiert auf der Motion 25.3995 (parlament.ch) und wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz umformuliert.

Pro-Argumente

  • Da E-Roller sehr leistungsstark sind, sollten strengere sicherheitsrelevante Regeln gelten (z.B. Helmpflicht).
  • E-Roller können andere Verkehrsteilnehmer gefährden, deshalb sollte ein Führerausweis für die Nutzung notwendig werden.
  • Aktuell ist die Mitnahme von Mitfahrenden erlaubt (Soziusbetrieb), was das Verletzungsrisiko weiter verschärft.

Kontra-Argumente

  • Eine Zulassungspflicht für E-Roller würde zusätzlichen administrativen Aufwand für Konsument:innen, Kantone und das Fahrzeuggewerbe bedeuten.
  • Der Bundesrat hat eine Umklassierung in die Kategorie «schnelle Motorfahrräder» geprüft und verworfen.
  • Wenn das Soziusfahren verboten würde, wäre das ein unüblicher und starker Eingriff in den Besitzstand.

Abstimmungsfrage: Sollen E-Roller und ähnliche Trendfahrzeuge der Kategorie «schnelle Motorfahrräder» zugeteilt werden, sodass Helmpflicht, Kontrollschildpflicht und Führerausweis gilt und die Mitnahme von Mitfahrenden verboten wird?

Argumente

Pro

  • Ja, für E-Roller (und weitere ähnliche Fahrzeuge) soll eine Helmpflicht gelten, ein Fahrausweis notwendig sein und die Mitnahme von Mitfahrenden verboten werden.

  • Ja, eine Helmpflicht und ein Führerausweis sollen für E-Roller (und weitere ähnliche Fahrzeuge) notwendig sein, aber kein Verbot von Soziusbetrieb.

Abstimmen nach Anmeldung

Kontra

  • Nein, es braucht keine Anpassungen bei der Reglementierung von E-Rollern und weiteren ähnlichen Fahrzeugen.

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