Kopftuchverbot an Schulen
Abstimmungsfrage
Soll es an Schweizer Schulen ein Kopftuchverbot geben?
Unsere Schulen gelten als Orte, an denen die Grundwerte des Rechtsstaats gelebt werden: Freiheit und gleiche Rechte für alle. Diese Prinzipien sollen für jedes Kind gleichermassen gelten und aktiv geschützt werden. Vor diesem Hintergrund wird das Kopftuch bei muslimischen Mädchen kritisch gesehen. Es wird als Symbol mit sexualisierender und diskriminierender Wirkung interpretiert. Ein Verbot wird damit begründet, dass das Kopftuch die persönliche Entwicklung und Bewegungsfreiheit der Mädchen einschränke und den erzieherischen Zielen von Gleichberechtigung und Chancengleichheit widerspreche.
Beim ersten Verstoss gegen das Verbot wären die Verantwortlichen der Schule verpflichtet, mit der betroffenen Schülerin und ihren Erziehungsberechtigten ein Gespräch zu führen, um die Gründe zu klären und Missverständnisse zu vermeiden. Bei weiteren Verstössen würden abgestufte, aber zunehmend strengere Massnahmen folgen. Diese könnten im Extremfall bis zum Ausschluss vom Unterricht für die Schülerin gehen. Für die Eltern wären Bussen möglich oder – falls sie nicht die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen – im schlimmsten Fall sogar aufenthaltsrechtliche Konsequenzen denkbar.
Rechtlich ist in der Schweiz zu beachten, dass laut Bundesrat die Zuständigkeit im Religionsbereich grundsätzlich bei den Kantonen liegt. Auch für das Schulwesen sind gemäss Bundesverfassung die Kantone verantwortlich. Dieser föderalistische Ansatz, der die kantonalen Besonderheiten respektiert, ist hierzulande tief verankert und hat sich aus Optik des Bundesrates insgesamt bewährt.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts wäre ein generelles Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen verfassungswidrig. In einem 2015 entschiedenen Fall aus dem Kanton St. Gallen beurteilte das Gericht ein allgemeines Verbot für Schülerinnen, Kopftücher in der Schule zu tragen, als unverhältnismässigen, schweren Eingriff in die Religionsfreiheit – und das selbst dann, wenn eine genügende gesetzliche Grundlage vorhanden ist. Ein solches Totalverbot sei nicht erforderlich, um zentrale Lerninhalte zu vermitteln oder einen geordneten Schulbetrieb sicherzustellen, was für die Chancengleichheit entscheidend ist. Das Bundesgericht liess jedoch die Möglichkeit offen, in einzelnen, begründeten Situationen ein punktuelles Verbot zu verfügen, sofern ein überwiegendes öffentliches Interesse vorliegt.
Auf europäischer Ebene hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Jahr 2024 entschieden, dass Verbote auffälliger religiöser Symbole in Schulen – wie sie etwa in Teilen Belgiens und in Frankreich bestehen – nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstossen. Wichtig ist dabei: Solche Regeln beziehen sich nicht nur auf das muslimische Kopftuch, sondern auch auf andere deutlich sichtbare religiöse Zeichen, zum Beispiel die Kippa oder ein grosses Kreuz.
Zur Einordnung der Betroffenheit gibt es Schätzungen: In der Schweiz leben knapp 32’000 muslimische Mädchen im Alter von 5 bis 16 Jahren, die die ihre Religion und deren Regeln praktizieren oder aus praktizierenden Familien stammen. Auf dieser Basis und weiteren Annahmen wird die Zahl der kopftuchtragenden Mädchen zwischen 11 und 16 Jahren auf etwa 3’000 bis 5’000 geschätzt.
Diese Abstimmung basiert auf dem Postulat 22.4559, der Motion 25.4591, der Interpellation 25.4433 und wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz umformuliert.
Pro-Argumente
- In unseren Bildungseinrichtungen muss eine freie Entfaltung aller Kinder ohne Kinderkopftuch garantiert sein.
- Kleidungsstücke, welche Unterordnung und Diskriminierung von muslimischen Mädchen ausdrücken, widersprechen der Bundesverfassung.
- Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erachtet das Verbot des Tragens auffälliger religiöser Gegenstände (z.B. Hijab, Turban, Kippa, grosse Kreuz-Halskette etc.) in der Schule nicht als Verstoss gegen das Menschenrecht.
Kontra-Argumente
- Die Gesetze zu Religion und Schule sind in der Verantwortung der Kantone, deshalb soll es keine schweizweite Regelung geben.
- Sollte das Kindeswohl oder die Chancengleichheit eines Kindes gefährdet sein, verfügen die kantonalen Behörden bereits heute über Handlungsmöglichkeiten.
- Das Bundesgericht erachtet ein generelles Kopftuchverbot als verfassungswidrig, ein punktuelles Verbot hingegen nicht.
Abstimmungsfrage: Soll es an Schweizer Schulen ein Kopftuchverbot geben?
Argumente
Pro
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Ja, es soll ein Schweizweites Kopftuchverbot für alle Schüler:innen gelten.
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Ja, es sollen nicht nur Kopftücher an Schulen verboten werden, sondern generell das Tragen von auffälligen religiösen Gegenständen (z.B. Hijab, Turban, Kippa, grosse Kreuz-Halskette etc.).
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Ja, es soll ein Schweizweites Kopftuchverbot an Schulen gelten, auch für Lehrer:innen
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Ja, es soll ein Schweizweites Kopftuchverbot für Menschen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahrs gelten