Erleichterte Stiefkindadoption

Abstimmungsfrage

Soll die Stiefkindadoption erleichtert werden, indem auf das einjährige Pflegeverhältnis verzichtet wird?

In der Schweiz ist die Stiefkindadoption bisher ziemlich streng geregelt: Bevor man überhaupt ein Adoptionsgesuch stellen darf, müssen der Wunschelternteil und der rechtliche Elternteil mindestens drei Jahre zusammen in einem gemeinsamen Haushalt leben, und zusätzlich muss die adoptierende Person das Kind während mindestens eines Jahres gepflegt und erzogen haben. Erst dann kann das Verfahren überhaupt starten. Für Familien, die schon ab der Geburt gemeinsam Verantwortung tragen, führt das heute zu langen Unsicherheiten – vor allem für das Kind, das in dieser Zeit rechtlich nur unvollständig abgesichert ist.

Mit der «Ehe für alle» hat sich die Rechtslage in gewissen Bereichen zwar geöffnet, aber gerade bei Konstellationen, in denen Kinder mithilfe privater Samenspende, einer Samenspende im Ausland oder anderen im Ausland zulässigen Verfahren wie einer Leihmutterschaft gezeugt wurden, besteht weiterhin eine Lücke: Bis zur Stiefkindadoption haben diese Kinder rechtlich meist nur einen Elternteil. Deshalb soll der Prozess in genau diesen Fällen vereinfacht werden, indem man auf das bisher verlangte Pflegejahr verzichtet. So könnten Kinder, die seit der Geburt mit dem rechtlichen Elternteil und dem Wunschelternteil zusammenleben, schneller auch rechtlich zwei Eltern haben.

Diese Abstimmung basiert auf dem Geschäft des Bundesrates 25.073 und der Motion 22.3382 und wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz umformuliert.

Pro-Argumente

  • Heute besteht eine Wartefrist, währenddessen das Kind etwa zwei Jahre nur einen rechtlichen Elternteil besitzt und somit ungenügend abgesichert ist.
  • Die Anpassungen bieten eine pragmatische Lösung zur rascheren rechtlichen Absicherung des Kindes in spezifischen Familien-Konstellationen.
  • Mit dieser Änderung können gleichgeschlechtliche Paare heterosexuellen Partnerschaften gleichgestellt werden.

Kontra-Argumente

  • Es gibt bereits heute rechtliche Möglichkeiten (z.B. Testament), diese Kinder für die Übergangsphase abzusichern.
  • Da ein Teil dieser Kinder mit Verfahren gezeugt wurden, die in der Schweiz nicht zugelassen sind (z.B. Leihmutterschaft), soll zuerst die Verfassungsmässigkeit abgeklärt werden.
  • Die Thematik ist eng verwoben mit anderen Anpassungen (z.B. bei der Fortpflanzungsmedizin, beim Abstammungsrecht). Es soll ganzheitlich gelöst werden, nicht mit einer einzelnen Anpassung.

Abstimmungsfrage: Soll die Stiefkindadoption erleichtert werden, indem auf das einjährige Pflegeverhältnis verzichtet wird?

Argumente

Pro

  • Ja, die Stiefkindadoption soll erleichtert werden, indem auf das einjährige Pflegeverhältnis verzichtet wird.

Abstimmen nach Anmeldung

Kontra

  • Nein, die aktuelle Stiefkindadoption soll beibehalten werden (3 Jahre gemeinsamer Haushalt).

Abstimmen nach Anmeldung

Verhältnis Pro–Kontra-Stimmen

Geschlechterverhältnis

Altersverhältnis

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