Vorläufige Festnahme auf 48 Stunden verlängern
Abstimmungsfrage
Soll die vorläufige Festnahme auf (maximal) 48 Stunden verlängert werden?
Es kommt immer wieder zu Krawallen und eskalierenden Demonstrationen, bei denen es viele Verhaftungen, Verletzte und Sachschäden in Millionenhöhe gibt. Solche Gewaltausbrüche beanspruchen enorme personelle und forensische Kapazitäten bei der Polizei: Es braucht massenhaft Identitätskontrollen, kurzfristige Freiheitsentziehungen und eine aufwendige Beweissicherung. Die Polizei stösst dabei schnell an ihre Grenzen und kann nicht alle Spuren lückenlos sichern. Rechtlich ist es so, dass eine Person durch die Polizei derzeit maximal 24 Stunden angehalten werden darf. Die Staatsanwaltschaft muss innert 48 Stunden seit der Festnahme einen Antrag auf Untersuchungshaft stellen, und das Gericht hat wiederum innerhalb von 48 Stunden über diesen Antrag zu entscheiden. Dadurch ist sichergestellt, dass spätestens nach 96 Stunden ein Gericht die Rechtmässigkeit der Festnahme überprüft.
Verschiedene Vorfälle zeigen jedoch, dass die heutige Maximaldauer von 24 Stunden für den polizeilichen Freiheitsentzug in solchen Lagen oft nicht reicht. Es fallen umfangreiche digitale Spuren an, die gesichert und ausgewertet werden müssen: Videomaterial ist zu sichten und Tatbeiträge müssen einzelnen Personen zugeordnet werden. Damit Beweise vollständig gesichert und die ersten Ermittlungen seriös abgeschlossen werden können, wird deshalb gefordert, die Frist für das polizeiliche Anhalten von 24 auf 48 Stunden zu verlängern.
Diese Abstimmung basiert auf der Motion 25.4593 (parlament.ch) und wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz umformuliert.
Pro-Argumente
- Eine Verlängerung der Frist auf 48 Stunden verschafft den Ermittlungsbehörden die notwendige Zeit, um Beweise zu sichern.
- Durch eine längere Zeit der vorläufigen Festnahme, kann die Polizei die Ressourcen besser einsetzen und bessere Ergebnisse erzielen.
Kontra-Argumente
- Die Bundesverfassung und Europäische Menschenrechtskonvention verlangen, dass eine festgenommene Person „unverzüglich“ einem Gericht vorgeführt wird.
- Nach dem geltenden Recht verfügen Polizei und Staatsanwaltschaft schon über 48 Stunden, um die erforderlichen Abklärungen durchzuführen.
Abstimmungsfrage: Soll die vorläufige Festnahme auf (maximal) 48 Stunden verlängert werden?
Argumente
Pro
-
Ja, die vorläufige Festnahme soll auf (maximal) 48 Stunden verlängert werden.
Kontra
-
Nein, die vorläufig Festnahme soll bei (maximal) 24 Stunden beibehalten werden.