Drittes Geschlecht
Abstimmungsfrage
Soll es in der Schweiz in Zukunft möglich sein, ein drittes Geschlecht (z.B. «Es») anzugeben oder keine Angabe zum Geschlecht machen zu müssen?
In der Bundesverfassung werden die Geschlechter "Mann" und "Frau" verwendet. In vielen Gesetzen und Verordnungen kommen ebenso die beiden Geschlechter vor. Beim Personenstandsregister kann momentan weder ein drittes Geschlecht erfasst noch auf die Angabe des Geschlechts verzichtet werden. Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) zählt das Geschlecht zu den «natürlichen Eigenschaften» des Menschen (Art. 53 ZGB); das Geschlecht bildet ein zentrales Element des Personenstandes.
Seit einiger Zeit wird in vielen Ländern darüber diskutiert, ob das binäre Geschlechtermodell (Frau/Mann) noch den Anforderungen an eine moderne Gesellschaftsordnung entspricht oder ob es aufgegeben werden sollte. Verschiedene andere Staaten (z. B. Argentinien, Australien, Dänemark, Deutschland, Indien, Kanada, Kolumbien, Malta, Nepal, Neuseeland, Pakistan) anerkennen ein unbestimmtes Geschlecht und sehen vor, dass im Reisepass als Geschlechtsmerkmal ein X eingetragen werden kann. Im schweizerischen Personenstandsregister ist es dagegen nicht möglich, ein solches drittes Geschlecht eintragen zu lassen oder auf einen Geschlechtseintrag ganz zu verzichten.
Der Bundesrat will gemäss Bericht vom 21. Dezember 2022 kein drittes Geschlecht in der Schweiz einführen oder den Verzicht auf den Geschlechtseintrag ermöglichen, da die gesellschaftlichen Voraussetzungen dafür nicht erfüllt seien.
Pro-Argumente
- Ein drittes, unbestimmtes Geschlecht ist für einige Menschen ein sehr dringendes Bedürfnis.
- Der Bundesrat unterstellt der Gesellschaft mit der Ablehnung eine antiquierte Weltanschauung.
- Deutschland zeigt, dass die Möglichkeit von der Angabe eines dritten Geschlechts nur von den Betroffenen genutzt wird (ca. 400 Einträge).
Kontra-Argumente
- Es hätte weitreichende Konsequenzen in der Bundesverfassung (z.B. Militärdienstpflicht).
- Auch die nationale Ethikkommission hat sich in einem Bericht 2020 dagegen ausgesprochen, weil die gesellschaftlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind.
- Die schweizerische Rechtsordnung beruht – basierend auf einer jahrhundertelangen gesellschaftlichen Tradition – auf dem binären Geschlechtermodell (Mann/Frau).
Weitere Informationen unter parlament.ch (Postulat 17.4121 / Postulat 17.4185 / Bundesratsbericht)
Abstimmungsfrage: Soll es in der Schweiz in Zukunft möglich sein, ein drittes Geschlecht (z.B. «Es») anzugeben oder keine Angabe zum Geschlecht machen zu müssen?
Argumente
Pro
-
Ja, in der Schweiz soll ein Drittes Geschlecht (z.B. "Es") oder den Verzicht auf die Angabe des Geschlechts eingeführt werden.
Kontra
-
Nein, es soll kein Drittes Geschlecht eingeführt werden, sondern weiterhin auf "Frau" und "Mann" basieren.