Abtreibung

Abstimmungsfrage

Soll der Schwangerschaftsabbruch (Abtreibung) weiterhin bis zur 12. Schwangerschaftswoche straffrei bleiben?

Seit dem Jahr 2022 gilt in der Schweiz die «Fristenregelung» im Strafgesetzbuch: Bis zur 12. Schwangerschaftswoche entscheidet die schwangere Person darüber, ob sie eine Schwangerschaft fortsetzen oder abbrechen möchte. Im Gesetz gilt, dass ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten 12 Wochen straffrei ist, "wenn die Frau schriftlich darum ersucht und geltend macht, dass sie sich in einer Notlage befindet". Ein Schwangerschaftsabbruch (Abtreibung) wird in der Schweiz von der Krankenkasse bezahlt, abzüglich Franchise und Selbstbehalt.

Die Abtreibungsrate in der Schweiz ist sehr niedrig, sie beträgt etwas mehr als 6 pro 1000 Frauen im gebärfähigen Alter (ca. 11'000 Schwangerschaftsabbrüche). Nach mehreren aufeinanderfolgenden Jahren des Rückgangs wurde 2020 jedoch ein leichter Anstieg der Abtreibungsrate in der Schweiz festgestellt, auf fast 7 pro 1000.

Diese im Strafgesetzbuch verankerte Regelung wurde in der Volksabstimmung vom 2. Juni 2002 von 72% der Bevölkerung gutgeheissen. Eine andere Volksabstimmung «Für Mutter und Kind» von 2002 wurde jedoch mit 82% abgelehnt, weil sie die Abtreibung gänzlich unter Strafe stellen wollte.

Im Jahre 2022 hat der Oberste Gerichtshof der USA entschieden, dass das Recht auf Abtreibung nicht mehr landesweit legal geregelt ist, sondern jeder Bundesstaat selbst entscheiden kann. Mehrere Bundesstaaten der USA haben daraufhin den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe gestellt.

Auch in der Schweiz ist der Schwangerschaftsabbruch nicht unumstritten. Es werden Unterschriften für eine Volksinitiative «Lebensfähige Babys retten» gesammelt, welche eine Bedenkzeit fordern und Spätabtreibungen verbieten soll.

Pro-Argumente

  • Die niedrige Abtreibungsrate zeigt, dass niemand leichtfertig damit umgeht.
  • Die Abtreibung sollte sogar komplett aus dem Strafgesetzbuch entfernt werden, weil es um die Gesundheit geht.
  • Es gibt diverse schwerwiegende Begründungen für eine Abtreibung, was nicht als Straftat gelten soll (Vergewaltigung, Krankheit).

Kontra-Argumente

  • Ein Kind im Mutterleib ist ein Lebewesen, welches nicht getötet werden soll.
  • Die Wissenschaft hat grosse Fortschritte gemacht, sodass auch Kinder vor der 12. Woche überlebensfähig sind.
  • Babys haben keine Möglichkeit sich für ihr Leben zu wehren, deshalb braucht es ein Gesetz, das die Abtreibung zur Strafe macht.

Weitere Informationen unter parlament.ch und swissinfo.ch

Abstimmungsfrage: Soll der Schwangerschaftsabbruch (Abtreibung) weiterhin bis zur 12. Schwangerschaftswoche straffrei bleiben?

Argumente

Pro

  • Ja, die Abtreibung soll bis zur 12. Schwangerschaftswoche weiterhin straffrei bleiben.

Abstimmen nach Anmeldung

Kontra

  • Nein, ein Schwangerschaftsabbruch soll unter Strafe gestellt werden.

Abstimmen nach Anmeldung

Verhältnis Pro–Kontra-Stimmen

Geschlechterverhältnis

Altersverhältnis

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