Prämien-Entlastungs-Initiative

Abstimmungsfrage

Sollen Prämienverbilligungen erhöht werden, damit keine versicherte Person mehr als 10% ihres verfügbaren Einkommens für die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bezahlen muss?

Heute verpflichtet das Bundesgesetz über die Krankenversicherung die Kantone, die Prämien der Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen zu verbilligen. Rund ein Viertel aller Schweizerinnen und Schweizer bezieht eine Prämienverbilligung. Im Jahr 2020 haben der Bund die Prämien mit 2,9 Milliarden Franken und die Kantone mit 2,6 Milliarden Franken verbilligt. Mit der Initiative müssten Bund und Kantone zusammen rund 2,2 Milliarden Franken zusätzlich aufwenden.

Das Initiativkomitee hält fest, dass es mit seiner Initiative die Prämienlast begrenzen will, denn viele Versicherte könnten ihre Prämien nicht mehr bezahlen. Während die Löhne und Renten seit Jahren gleichbleiben, haben sich die Krankenkassenprämien in den letzten 20 Jahren verdoppelt. In einem Durchschnittshaushalt bezahlt man Prämien für die Grundversicherung von 7 Prozent des Bruttoeinkommens. Dies zeigen die Erhebungen des Bundesamts für Statistik (BfS) zu den Budgets der Schweizer Haushalte.

Der Bundesrat lehnt die Initiative ab. Diese verlangt, dass der Bund den überwiegenden Teil der Prämienverbilligungen beiträgt, obschon die Gesundheitskosten stark von kantonalen Entscheiden beeinflusst sind, beispielsweise bei der Spitalplanung. Zudem berücksichtigt die Initiative lediglich die Prämienfinanzierung und enthält keine Anreize zur Eindämmung der Gesundheitskosten. Der Entwurf des Gegenvorschlags des Bundesrats sieht vor, dass jeder Kanton einen Beitrag zur Prämienverbilligung leistet. Der Nationalrat hat den indirekten Gegenentwurf im 2022 deutlich angenommen, der Ständerat stimmt im Sommer 2023 darüber ab.

Im Jahr 2018 wurde dieses Ansinnen im Kanton Waadt umgesetzt, sodass die Krankenkassenprämien bei maximal 10% des Einkommens nicht übersteigen. In anderen Kantonen (z.B. Aargau, Basel-Land) wurde diese Abstimmungsfrage jedoch vom Stimmvolk abgelehnt.

Pro-Argumente

  • Einige Kantone haben die Prämienverbilligungen in den letzten Jahren reduziert, deshalb müssen sie per Bundesgesetz erhöht werden.
  • Angesichts des Prämienwachstums um 6,6 Prozent in diesem Jahr und weiteren drohenden Aufschlägen ist Handlungsbedarf vorhanden.
  • Prämien steigen, Löhne bleiben gleich: Mit der Initiative kann man die Kaufkraft stabilisieren

Kontra-Argumente

  • Die Initiative enthält keine Anreize zur Eindämmung der Gesundheitskosten.
  • Anstelle von Prämienverbilligungen müssen die Prämienzahlenden über die Selbstverantwortung in die Pflicht genommen werden, um die Gesamtkosten im Gesundheitswesen zu senken.
  • Prämienverbilligungen sollen in der Hoheit der Kantone bleiben, sie haben unterschiedliche Verhältnisse und Voraussetzungen.

Weitere Informationen unter parlament.ch und bezahlbare-praemien.ch

Abstimmungsfrage: Sollen Prämienverbilligungen erhöht werden, damit keine versicherte Person mehr als 10% ihres verfügbaren Einkommens für die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bezahlen muss?

Argumente

Pro

  • Ja, Versicherte sollen höchstens 10% ihres Einkommens für die Krankenkassenprämien aufwenden müssen.

Abstimmen nach Anmeldung

Kontra

  • Nein, eine solche Deckelung mit Kostenfolgen für die Allgemeinheit soll es nicht geben.

Abstimmen nach Anmeldung

Verhältnis Pro–Kontra-Stimmen

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