Zweiter Bundesfeiertag

Abstimmungsfrage

Soll der 12. September als zweiter Bundesfeiertag (Inkraftsetzung der ersten Bundesverfassung von 1848) eingeführt werden?

In der Schweiz bestimmen die Kantone die gesetzlichen Feiertage. Der bislang einzige nationale Feiertag ist der Bundesfeiertag am 1. August. Dieser Feiertag wurde aufgrund einer erfolgreichen Volksinitiative am 26. September 1993 mit 83.8% Ja-Stimmen eingeführt.

Während der Bundesfeiertag am 1. August in der Bevölkerung fest etabliert ist, wird der Gründungstag des Schweizerischen Bundesstaates kaum beachtet. Die Direkte Demokratie, Rechtsstaat, Gewaltenteilung und Föderalismus wurden am 12. September 1848 mit der Inkraftsetzung der ersten Bundesverfassung eingeführt. Die Inkraftsetzung der ersten Bundesverfassung ist ein einmaliges und in der Geschichte unseres Bundesstaates, unverzichtbares Ereignis. Auch historisch und im internationalen Kontext gesehen, handelt es sich um ein aussergewöhnliches Ereignis. Daher ist es aus Sicht der Befürworter:innen angebracht, diesen Tag regelmässig zu gedenken und ihn zu einem Feiertag auf eidgenössischer Ebene zu erklären.

Der Bundesrat teilt die Meinung, dass die Inkraftsetzung der ersten Bundesverfassung bedeutend ist für die Schweiz, lehnt aber einen zusätzlichen Bundesfeiertag ab, auch weil es mit erheblichen volkswirtschaftlichen Kosten verbunden wäre.

Pro-Argumente

  • Die Bundesverfassung hat weitreichende positive Errungenschaften angestossen. Dies sollte man heute noch wertschätzen.
  • Der 1. August ist ein mythisches Datum. Die Inkraftsetzung der Bundesverfassung hingegen ist ein historisch eindeutiges Ereignis.
  • Der Feiertag muss nicht mit Feuerwerk gefeiert werden, ein zurückhaltender Gedenktag wäre ausreichend.

Kontra-Argumente

  • Die Bundesverfassung war nicht perfekt (z.B. fehlendes Frauenstimmrecht). Ein solches Ereignis braucht keinen Gedenktag.
  • Ein zusätzlicher Bundesfeiertag löst hohe volkswirtschaftliche Kosten aus (rund 600 Millionen CHF).
  • Es gibt verschiedene Daten, welche die nationalen Werte, Tradition und Errungenschaften definieren. Davon Bundesfeiertage abzuleiten wäre jedoch übertrieben.

Weitere Informationen unter parlament.ch

Abstimmungsfrage: Soll der 12. September als zweiter Bundesfeiertag (Inkraftsetzung der ersten Bundesverfassung von 1848) eingeführt werden?

Argumente

Pro

  • Ja, der 12. September soll als zweiter Bundesfeiertag gelten.

Abstimmen nach Anmeldung

Kontra

  • Nein, es braucht keinen zweiten Bundesfeiertag.

Abstimmen nach Anmeldung

Verhältnis Pro–Kontra-Stimmen

Geschlechterverhältnis

Altersverhältnis

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