Elternzeit
Abstimmungsfrage
Soll anstelle des Mutter- und Vaterschaftsurlaubs eine Elternzeit eingeführt werden?
Wenn ein Kind auf die Welt kommt, gelten in der Schweiz folgende Regelungen: Die Mutter erhält 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub, der Vater 2 Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub. Diese Abwesenheiten werden über die Sozialversicherungen (Erwerbsersatz-Ordnung) zu gleichen Teilen von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden finanziert. Die heutige Gesetzgebung gibt vor, dass ausschliesslich Mütter und nicht beide Elternteile nach der Geburt eines Kindes bei der Arbeit ausfallen. Damit die Eltern mehr Zeit mit dem Neugeborenen bekommen und die Aufteilung freier wählen können, gibt es in diversen Kantonen Vorstösse für eine sogenannte Elternzeit.
Kanton Zürich mit 18+18 Wochen
Im Kanton Zürich wurde im Mai 2022 eine Elternzeit von 18 Wochen für die Mutter und 18 Wochen für den Vater mit 64.8% abgelehnt.
Kanton Bern mit 14+6+2+6+12 Wochen
Im Kanton Bern wurde im Juni 2023 eine zusätzlich Elternzeit von 6 Wochen für die Mutter, 6 Wochen für den Vater und 12 Wochen frei aufteilbar mit 66.5% abgelehnt. Diese wäre zusätzlich zum nationalen Mutter- und Vaterschaftsurlaub gewährt worden, also insgesamt über 40 Wochen.
Kanton Genf mit 16+8 Wochen
Im Kanton Genf wurde im Juni 2023 eine Elternzeit von 16 Wochen für die Mutter und 8 Wochen für den Vater mit 57% angenommen. Die Mutter kann 2 Wochen freiwillig dem Vater übertragen. Der Kanton kann diese Regelung jedoch nicht obligatorisch verlangen, die Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden können diese Lösung freiwillig annehmen oder auch ablehnen.
Auch andere Länder kennen eine grosszügige Elternzeit:
- In Schweden bekommen Mütter und Väter je 90 Tage und zusätzlich 300 Tage gemeinsam. Die Abwesenheiten werden mit 80% des Lohns entschädigt.
- Das Elterngeld in Deutschland wird an 14 Monaten (ca. 400 Tage) ausgeschüttet und kann frei aufgeteilt werden. Je nach Einkommen variiert das Elterngeld. Zudem kann jedes Elternteil 3 Jahre Elternzeit beanspruchen, ohne Lohn, aber mit Kündigungsschutz.
- Allgemein ist für EU-Staaten eine Elternzeit von 4 Monaten obligatorisch.
Der Bundesrat anerkennt zwar das Anliegen des Vaterschafts- respektive Elternurlaubs, der Ausbau eines bedarfsgerechten familienergänzenden Kinderbetreuungsangebots hat für ihn jedoch Priorität. Im Vergleich zu einem gesetzlich verankerten Vaterschafts- oder Elternurlaub trägt ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot nicht nur unmittelbar nach der Geburt des Kindes, sondern auch in den nachfolgenden Familienphasen dazu bei, dass Mütter und Väter Familie und Erwerbstätigkeit besser vereinbaren können. Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass die Regelung eines Vaterschafts- respektive Elternurlaubs weiterhin in der Verantwortung der Arbeitgeber respektive Sozialpartner bleiben soll.
In einer parlamentarischen Initiative wurde im Nationalrat gefordert, dass zusätzlich zum aktuellen Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen ein Vaterschaftsurlaub von ebenfalls 14 Wochen gewährt wird. Dies mit der Begründung, dass die Erwerbstätigkeit beider Eltern nach der Geburt eines Kindes ermöglicht wird.
Pro-Argumente
- International ist die Schweiz rückständig bei der Elternzeit, es braucht Verbesserungen.
- Eine faire Verteilung der Elternzeit fördert die Gleichstellung von Frau und Mann, auch im Arbeitsmarkt.
- Eine längere Elternzeit verbessert das Verhältnis zwischen Eltern und Kinder.
Kontra-Argumente
- Die lange Elternzeit verursacht hohe Kosten, welche von allen getragen werden müssen (auch kinderlosen Paaren).
- Der Fachkräftemangel wird durch längere Absenzen noch verschlimmert.
- Abwesenheiten können im Betrieb kaum kompensiert werden, die Belastung für die anderen Mitarbeitenden steigt.
Weitere Informationen unter parlament.ch
Abstimmungsfrage: Soll anstelle des Mutter- und Vaterschaftsurlaubs eine Elternzeit eingeführt werden?
Argumente
Pro
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Ja, eine Elternzeit von 16 Wochen für die Mutter und 8 Wochen für den Vater soll eingeführt werden.
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Ja, eine Elternzeit von 14 Wochen für die Mutter und 14 Wochen für den Vater soll eingeführt werden.
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Ja, eine Elternzeit von 10 Wochen für die Mutter, 10 Wochen für den Vater und 10 Wochen frei aufteilbar, soll eingeführt werden.