Verbot Nazisymbolik
Abstimmungsfrage
Soll ein Verbot erlassen werden, welches die Verwendung von Kennzeichen des Nationalsozialismus (Gesten, Parolen, Zeichen, Gegenstände) unter Strafe stellt?
Der Nationalsozialismus ist historisch als einzigartiges Verbrechen gegen die Menschlichkeit umfassend umschrieben. In Zeiten des verstärkt aufkommenden und beunruhigend ausgelebten Antisemitismus ist der Handlungsbedarf gegeben, die öffentlich geäusserten Relativierungen dieses Verbrechens zu verbieten. In der Öffentlichkeit bekannte Nazisymbole und Nazigesten im realen und digitalen Raum fallen nicht unter die Meinungsäusserungsfreiheit, deshalb müssen sie verboten werden. Die Befürworter:innen finden: «Die Verherrlichung des Dritten Reiches mit seinen unermesslichen Verbrechen soll in der Schweiz keinen Raum haben.»
Aktuell sind Symbole nur strafbar, wenn damit für eine rassistische Ideologie geworben wird. Das bedeutet, dass allein die Tatsache, öffentlich seine Sympathien für eine diskriminierende Ideologie zu bekunden oder sich auf diese im Kontext, auch auf zynische Weise, zu beziehen, noch keine Propaganda darstellt. Täter:innen müssen darüber hinaus beabsichtigen, Dritte zu beeinflussen und für die Ideologie zu gewinnen. Erst wenn sie dies tun, machen sie sich nach geltendem Recht strafbar. Es ist gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung aber hinzunehmen, dass auch stossende Ansichten vertreten werden, selbst wenn sie für die Mehrheit unhaltbar sind (Meinungsfreiheit). Die Umsetzung eines generellen Verbots von nationalsozialistischen und rassistischen Symbolen in der Schweiz wäre gemäss Bundesamt für Justiz «eine grosse Herausforderung». Die bestehende Gesetzeslage auf Stufe Bund und Kantone sei für die meisten Situationen bereits ausreichend.
Der Bundesrat hat schon früher dargelegt, dass eine Abgrenzung von strafbarem und straflosem Verhalten kaum möglich sei. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass die fraglichen Symbole auch weiterhin bei der Aufarbeitung in einem historischen, edukativen, journalistischen oder künstlerischen Kontext verwendet werden können sollten. Der Bundesrat ist deshalb nach wie vor überzeugt, dass gegen die Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen ohne Propagandazwecke Prävention besser geeignet ist als strafrechtliche Repression.
Der Nationalrat hat dem Verbot am 4. Mai 2023 mit 141 gegen 42 Stimmen zugestimmt.
Pro-Argumente
- Die Verwendung von Nazisymbolen hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun.
- Heute darf man den Hitlergruss straflos öffentlich zur Schau stellen, das ist nicht akzeptabel.
- Ein Verbot ist ein starkes Zeichen gegen die Ideologie des Nationalsozialismus.
Kontra-Argumente
- Das heutige Gesetz reicht bereits aus.
- Es ist nicht einfach die Symbole zu definieren, da allenfalls auch andere Symbole diskriminierend wirken.
- Ein Verbot von Symbolen hilft nicht für die Bekämpfung der Ideologie. Es braucht Aufklärung und Prävention.
Weitere Informationen unter parlament.ch
Abstimmungsfrage: Soll ein Verbot erlassen werden, welches die Verwendung von Kennzeichen des Nationalsozialismus (Gesten, Parolen, Zeichen, Gegenstände) unter Strafe stellt?
Argumente
Pro
-
Ja, die Verwendung von Kennzeichen des Nationalsozialismus soll unter Strafe gestellt werden.