Harmonisierung Ladenöffnungszeiten

Abstimmungsfrage

Sollen die Ladenöffnungszeiten schweizweit harmonisiert werden?

Die Ladenöffnungszeiten in der Schweiz fallen in die Kompetenz der Kantone und sind sehr unterschiedlich ausgestaltet. Damit den unterschiedlichen wirtschaftlichen, kulturellen und geographischen Verhältnissen innerhalb der Schweiz Rechnung getragen werden kann, ist die Zuständigkeit bei den Kantonen. Allerdings bewirken die unterschiedlichen kantonalen Regelungen verschiedene Bedingungen für Detailhändler. Im Vergleich zu den Nachbarländern hat die Schweiz heute die restriktivsten Öffnungszeiten.

Aufgrund der veränderten Arbeits-, Lebens- und Konsumgewohnheiten entsprechen restriktive Vorschriften der Kantone nicht mehr den heutigen Bedürfnissen der Bevölkerung. Es gibt verschiedene Sonderregelungen (z.B. Bahnhöfe, Tankstellen), welche die Ladenöffnungszeiten schweizweit zu einem Flickenteppich haben verkommen lassen. Dieser Flickenteppich zwingt die Konsument:innen abends und an Sonn- und Feiertagen, für ihre Einkäufe vor allem auf grössere Bahnhöfe, Flughäfen, Tankstellen, in andere Kantone oder sogar ins grenznahe Ausland auszuweichen.

Eine Motion im Ständerat aus dem Jahre 2012 forderte harmonisierte Ladenöffnungszeiten von Montag bis Freitag von 6 bis 20 Uhr und am Samstag von 6 bis 18 Uhr. In elf Kantonen würde sich nichts ändern, in den anderen dürfte die Neuerung zu einer Ausweitung der Öffnungszeiten führen. Der Bundesrat hat daraufhin einen Bericht verfasst, in welchem er diesen Mindeststandard unterstützt. Auch der Nationalrat hat sich im Jahr 2016 mit 122 zu 64 Stimmen dafür ausgesprochen. Der Ständerat hingegen hat das Gesetz mit 26 zu 16 Stimmen abgelehnt.

Ähnliche Vorstösse wurden in diversen Kantonen behandelt: Teilweise wurden sie angenommen (Kt. Tessin), teilweise abgelehnt (Kt. Freiburg).

Pro-Argumente

  • Längere Ladenöffnungszeiten entsprechen einem Konsumentenbedürfnis.
  • Eine Harmonisierung hebt Wettbewerbsverzerrungen (auch gegenüber dem Ausland) auf.
  • Föderalismus (Kantons-Regelung) ist fehl am Platz, viele Menschen arbeiten und bewegen sich kantonsübergreifend.

Kontra-Argumente

  • Die Leidtragenden von längeren Ladenöffnungszeiten sind die Angestellten.
  • Kantone können das Bedürfnis besser einschätzen, es braucht kein schweizweites Gesetz.
  • Profitieren würden nur grosse Betriebe, denn für kleinere wäre es eine zusätzliche Belastung und könnten nicht mithalten.

Weitere Informationen unter parlament.ch

Abstimmungsfrage: Sollen die Ladenöffnungszeiten schweizweit harmonisiert werden?

Argumente

Pro

  • Ja, wie vorgeschlagen Montag bis Freitag von 6 bis 20 Uhr und am Samstag von 6 bis 18 Uhr.

  • Ja, aber weniger lange.

  • Ja, aber noch länger und auch am Sonntag.

Abstimmen nach Anmeldung

Kontra

  • Nein, die Ladenöffnungszeiten sollen weiterhin kantonal geregelt bleiben.

Abstimmen nach Anmeldung

Verhältnis Pro–Kontra-Stimmen

Geschlechterverhältnis

Altersverhältnis

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