Inklusionsinitiative
Abstimmungsfrage
Sollen die Massnahmen der Inklusionsinitiative umgesetzt werden (freie Wohnform/-ort, Gleichstellung in allen Lebensbereichen, Anpassungsmassnahmen im Rahmen der Verhältnismässigkeit)?
Seit 2000 verbietet die Schweizerische Bundesverfassung die Diskriminierung aufgrund von Behinderung. Gestützt darauf trat 2002 das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Kraft. Es beinhaltet ein Benachteiligungsverbot und gewisse Rahmenbedingungen, damit Menschen mit Behinderungen vermehrt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass diese keine genügende Anspruchsgrundlage bilden, um die tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderung sicherzustellen.
Laut Bundesamt für Statistik leben in der Schweiz 1.7 Millionen Menschen mit einer Behinderung, das sind rund 20 Prozent der Bevölkerung. Darunter sind viele betagte Menschen. Die Definition in der UNO-Konvention lautet: «Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.»
Mit der Inklusions-Initiative sollen Menschen mit Behinderungen die personellen und technischen Ressourcen erhalten, um sich mittels Assistenz vollumfänglich und selbstbestimmt in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Kultur einbringen und ihr Potenzial entfalten zu können. Die Ausübung einer beruflichen oder politischen Tätigkeit ist für viele Menschen mit Behinderungen erschwert. Viele Menschen mit Behinderungen sind gezwungen, in Institutionen zu leben. Die Inklusions-Initiative fordert, dass alle Menschen das Recht auf freie Wohnform und Wohnort haben.
Parallel zur Initiative kündigt der Bundesrat die Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes an. «Die Schweiz hat Fortschritte gemacht, vor allem beim Zugang zu Gebäuden und zum öffentlichen Verkehr», sagte Innenminister Alain Berset in den Medien. «Aber es bleiben Lücken.»
Pro-Argumente
- Es braucht Anpassungen in der Verfassung, damit die Diskriminierung behoben werden kann.
- Viele Betroffene haben eine schwache Ausprägung einer Behinderung, werden aber dennoch von vielen Tätigkeiten (z.B. Arbeit) ausgeschlossen.
- Menschen mit Behinderungen bieten ein grosses menschliches und berufliches Potenzial, welches gleichberechtigt in allen Lebensbereichen zugelassen werden sollte.
Kontra-Argumente
- Es ist unklar, was «zumutbare Massnahmen» gegen die Diskriminierung bedeutet. Auch ist unklar, wie stark private Dienstleister oder Hausbesitzer betroffen sein werden.
- Die Umsetzung der Initiative wird Kosten auslösen (z.B. Rollstuhlgängigkeit, digitale Barrierefreiheit). Die Höhe der Kosten und die Trägerschaft sind noch nicht abschätzbar geklärt.
- Die Anpassungen in allen Lebensbereichen sind nicht verhältnismässig. Die Massnahmen zur Inklusion sollen freiwillig bleiben. Mindestens soll der Begriff «Verhältnismässigkeit» konkretisiert werden.
Weitere Informationen unter inklusions-initiative.ch
Abstimmungsfrage: Sollen die Massnahmen der Inklusionsinitiative umgesetzt werden (freie Wohnform/-ort, Gleichstellung in allen Lebensbereichen, Anpassungsmassnahmen im Rahmen der Verhältnismässigkeit)?