Importverbot Stopfleber
Abstimmungsfrage
Soll ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Stopfleber erlassen werden?
Das Stopfen von Gänsen und Enten ist bereits in fast allen europäischen Ländern verboten, aktuell noch mit wenigen Ausnahmen, wie z. B. Frankreich, Ungarn oder Bulgarien. Dies, weil es in immer mehr zivilisierten Staaten nicht länger akzeptiert wird, dass Tiere enorme und unnötige Qualen erleiden müssen. Auch in der Schweiz ist die Produktion seit über 40 Jahren verboten. Für die Produktion von Stopfleber werden junge männliche Gänse und Enten mehrmals täglich durch Metallrohre mit Futter gestopft, bis ihre Leber krankhaft bis auf das Zehnfache ihrer normalen Grösse anschwillt, und manchmal auch zerreisst. Solches erfüllt den Tatbestand der Tierquälerei und ist daher in der Schweiz selbstverständlich unter Strafandrohung verboten.
Nun ist es ausgesprochen verwerflich, wenn die Schweiz der eigenen Landwirtschaft hohe Auflagen macht und die Produktion von Tierqualprodukten verbietet, derweil jedoch derartige Qualprodukte aus dem Ausland importiert und damit unerträgliche Produktionsformen noch tatkräftig unterstützt und fördert.
Der Bundesrat bekräftigt seine ablehnende Haltung gegenüber Importverboten auch in Bezug auf Stopfleber. Er hätte die Möglichkeit, die Einfuhr tierischer Erzeugnisse aus Gründen des Tierschutzes zu verbieten. Das internationale Handelsrecht setzt jedoch hohe Anforderungen an die Rechtfertigung von Importverboten. Weniger handelshemmend als Importverbote sind Deklarationspflichten oder freiwillige Deklarationen (z.B. Eier aus Käfighaltung). Er erachtet es generell als sachgerechter, die transparente Deklaration sicherzustellen, damit die Konsumentinnen und Konsumenten einen informierten Kaufentscheid treffen können. Darüber hinaus setzt er sich dafür ein, dass sich die Schweiz in den massgeblichen internationalen Gremien weiterhin für den Tierschutz engagiert.
Pro-Argumente
- Es gibt Alternativ-Produkte für diese Delikatesse ohne Tierleid.
- Die Welthandelsorganisation (WTO) anerkennt, dass der Schutz von Tieren ein Importverbot begründen würde.
- Eine Deklarationspflicht hätte wahrscheinlich keine oder nur minime Auswirkungen auf die Einfuhr solcher tierquälerischen Stopfleber.
- Dem Tierleid muss ultimativ ein Ende gesetzt werden.
Kontra-Argumente
- Die Definition von Tierschutz ist je nach Land unterschiedlich, deshalb lassen sich Importverbote kaum begründen.
- Bei anderen europäischen Ländern gibt und gab es Bestrebungen für Verbote des Importes von Stopfleber, aber es ist nie ein solches Verbot in Kraft gesetzt worden.
- Eine Deklarationspflicht ist besser, damit die Konsumenten selbst entscheiden können, ob sie das Produkt kaufen oder nicht.
- Regionale Esskultur, bzw. -Tradition ginge verloren.
Weitere Informationen unter parlament.ch
Abstimmungsfrage: Soll ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Stopfleber erlassen werden?
Argumente
Pro
-
Ja, es soll ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Stopfleber erlassen werden.