Direktabzug der Einkommenssteuer

Abstimmungsfrage

Soll ein (freiwilliger) Direktabzug der Einkommenssteuer vom Lohn schweizweit ermöglicht werden?

Ein massgeblicher Teil der Bevölkerung kommt mit Steuern und Steuerschulden nicht gut zurecht. Mitverantwortlich ist das verzögerte Inkasso, da dieses erst ein bis zwei Jahre nach Entstehung des Einkommens erfolgt. Laut der vom Bundesamt für Statistik (BFS) im Jahr 2020 durchgeführten Erhebung über die Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) haben fast 10 Prozent der Schweizer Bevölkerung Steuerrückstände. Zudem stehen Steuerschulden an erster Stelle der Schuldenliste.

Eine einfache und effiziente Lösung besteht darin, einen freiwilligen Direktabzug der Einkommenssteuer vom Lohn zu ermöglichen: Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber würde einen Teil des monatlichen Bruttolohns direkt den jeweiligen Steuerbehörden überweisen. Der Abgleich zwischen Steuerabzug und effektiver Steuerschuld erfolgt nach Einreichen der Steuererklärung. An der Höhe der zu bezahlenden Steuern ändert sich nichts, auch muss die Steuererklärung weiterhin ausgefüllt werden. Arbeitnehmer:innen könnten entscheiden, ob sie diese Möglichkeit nutzen wollen oder nicht. Diese Umsetzung müsste schweizweit erfolgen, da viele Personen nicht in ihrem Wohnkanton angestellt sind.

Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber entstünde ein zusätzlicher Aufwand und eine zusätzliche Verantwortung, besonders für die kleinen Betriebe, die nicht über eine angemessene Informatik-Infrastruktur verfügen. Schon heute wird für viele Arbeitnehmende mit ausländischem Pass ein Direktabzug erhoben (Quellensteuer).

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Modell zu einer Verkomplizierung bei den Einkommenssteuern führen würde. Und bereits heute sehen diverse Kantone provisorische Ratenzahlungen vor. Auf diese Weise kann der Problematik des verzögerten Inkassos entgegengewirkt werden, ohne dass dem Arbeitgeber eine zusätzliche hoheitliche Aufgabe beim Steuerbezug zufällt.

Pro-Argumente

  • Der Direktabzug trägt dazu bei, Schulden, Notlagen und administrative Leerläufe wegen unbezahlter Steuern zu vermeiden.
  • Bereits heute sind geschätzt 1 Million Menschen der Quellensteuer unterstellt, was einem Direktabzug entspricht.
  • Viele Menschen wünschen den freiwilligen Direktabzug.
  • Der Direktabzug hilft Menschen, die grundsätzlich mit dem Steuersystem oder finanziellen Angelegenheiten überfordert sind.

Kontra-Argumente

  • Arbeitnehmende, die wegen Steuerschulden in eine finanzielle Bedrängnis geraten, würden das Instrument nicht nutzen.
  • Mit dem Lohnabzugsverfahren würden Arbeitgeber:innen zum Vollzugsgehilfen der Steuerverwaltung werden.
  • Der Vorstoss dient als Wegbereiter, um auch andere Schulden (z.B. Krankenkassenprämien) direkt vom Lohn abzuziehen.
  • Der Direktabzug kommt einer Bevormundung der Bürger in Privatangelegenheiten gleich.

Weitere Informationen unter parlament.ch (Parlamentarische Initiative 22.439 / Motion 14.3967)

Abstimmungsfrage: Soll ein (freiwilliger) Direktabzug der Einkommenssteuer vom Lohn schweizweit ermöglicht werden?

Argumente

Pro

  • Ja, ein freiwilliger Direktabzug der Steuern vom Lohn auf Wunsch des Arbeitnehmers soll schweizweit ermöglicht werden.

  • Ja, ein obligatorischer Direktabzug der Einkommenssteuer vom Lohn soll schweizweit umgesetzt werden.

Abstimmen nach Anmeldung

Kontra

  • Nein, die aktuelle Praxis der Bezahlung der Steuern soll beibehalten werden.

Abstimmen nach Anmeldung

Verhältnis Pro–Kontra-Stimmen

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