Rechtsüberholen auf Autobahn

Abstimmungsfrage

Soll das Rechtsüberholen auf Autobahnen erlaubt werden?

Seit dem Jahr 2021 gelten neue Verkehrsregeln, auch in Bezug auf die Spurnutzung auf mehrspurigen Autobahnen:

Rechtsvorbeifahren ist gestattet

Beim Rechtsvorbeifahren fährt man nur am anderen Fahrzeug vorbei und biegt nicht wieder auf die linke Spur ein. Das Rechtsvorbeifahren ist nur gestattet, wenn auf der linken und mittleren oder allen drei Fahrspuren dichter paralleler Kolonnenverkehr vorhanden ist.

Rechtsüberholen bleibt verboten

Rechtsüberholen liegt vor, wenn ein Fahrzeug hinter einem anderen fährt, dann auf die rechte Fahrspur wechselt, am anderen Fahrzeug vorbeifährt und wieder auf die linke Spur nach dem überholten Fahrzeug einspurt (Ausschwenken und Wiedereinbiegen).

In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Unterscheidung zwischen Vorbeifahren und Überholen sehr schwierig ist, sowohl für Autofahrer:innen als auch für die Gerichte.

Mit einer Interpellation wurden Fragen zu einer allfälligen Einführung des Rechtsüberholens für mehr Rechtssicherheit und besseren Verkehrsfluss gestellt. Der Bundesrat ist nicht bereit, das eigentliche Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen zu gestatten, weil dies der Verkehrssicherheit abträglich wäre. Der Grundsatz des Rechtsfahrens und Linksüberholens ist im nationalen sowie im internationalen Recht verankert.

Mit einer Interpellation wurden Fragen zu einer allfälligen Einführung des Rechtsüberholens für mehr Rechtssicherheit und besseren Verkehrsfluss gestellt.

Pro-Argumente

  • Die Unterscheidung von verbotenem Rechtsüberholen und zulässigem Rechtsvorbeifahren ist schwierig, weshalb beides erlaubt werden soll.
  • Der Verkehrsfluss auf Autobahnen würde verbessert und die Kapazitäten wären besser genutzt.
  • Notorische Linksfahrer stellen ein Sicherheitsrisiko dar, behindern den Verkehrsfluss und werden heute nicht gebüsst.
  • Moderne Assistenzsysteme sind immer verbreiteter und warnen zuverlässig vor links- und rechts überholenden Fahrzeugen.

Kontra-Argumente

  • Im kontinentaleuropäischen Umland gilt das Verbot vom Rechtsüberholen. Möglichst einheitliche Regelungen sind sinnvoll (auch innerhalb Schweiz).
  • Rechtsüberholen würde die Verkehrssicherheit gefährden.
  • Mit der Anpassung per 2021 wurde der Verkehrsfluss bereits verbessert.
  • Wir sollten auf keinen Fall eine weitere Verkehrsregel einführen, die es sonst in Europa nirgendwo gibt. Dass in der Schweiz Fussgänger einfach auf Zebrastreifen laufen und erst noch Vortritt haben, ist lebensgefährlich, wenn es Schweizerinnen und Schweizer im Ausland tun, wo diese Regel niemand kennt. Eine weitere solche Insellösung mit dem Rechtsüberholen ist zu vermeiden. Vielmehr sollten “Links-Schleicher” konsequent gebüsst werden.

Weitere Informationen unter parlament.ch und bfu.ch

 

Abstimmungsfrage: Soll das Rechtsüberholen auf Autobahnen erlaubt werden?

Argumente

Pro

  • Ja, das Rechtsüberholen auf Autobahnen soll erlaubt werden.

Abstimmen nach Anmeldung

Kontra

  • Nein, das Rechtsüberholen auf Autobahnen soll weiterhin verboten bleiben.

Abstimmen nach Anmeldung

Verhältnis Pro–Kontra-Stimmen

Geschlechterverhältnis

Altersverhältnis

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