Volkswahl des Bundesrates
Abstimmungsfrage
Soll der Bundesrat durch das Volk gewählt werden?
Am 13. Dezember 2023 wird der Bundesrat durch das Parlament neu gewählt, bzw. bestätigt. In der Vergangenheit gab es immer wieder Vorstösse, dass der Bundesrat durch das Volk gewählt werden soll. In der eidgenössischen Volksabstimmung vom 9. Juni 2013 wurde der Vorstoss mit 76% abgelehnt. Im Jahr 2023 wurde eine Volksinitiative lanciert, welche fordert, dass das Volk die Mitglieder des Bundesrats alle zwei Jahre bestätigt. Aus aktuellem Anlass wiederholen wir die Fragestellung der Volkswahl des Bundesrates.
Seit der Gründung des Bundesstaates 1848 wählt das Parlament die Mitglieder des Bundesrates, und zwar alle vier Jahre, jeweils nach den Nationalratswahlen. Jedes Jahr wählt das Parlament zudem die Bundespräsidentin oder den Bundespräsidenten.
Die Initiative «Volkswahl des Bundesrates» von 2013 wollte, dass der Bundesrat neu vom Volk gewählt wird und nicht mehr vom Parlament. Im Weiteren soll die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident nicht mehr vom Parlament, sondern vom Bundesrat bestimmt werden. Zudem soll die Verfassung den französisch- und den italienischsprachigen Gebieten zusammen mindestens zwei Sitze im Bundesrat garantieren.
Bundesrat und Parlament lehnten die Initiative ab. Die Initiative würde es schwieriger machen, die Schweiz gut zu regieren: Die Mitglieder des Bundesrates müssten sich neben ihrer eigentlichen Tätigkeit ständig auch um ihre Wiederwahl bemühen. Dies ginge zulasten der Sachpolitik und würde die Zusammenarbeit in der Regierung erschweren. Die Qualität der bundesrätlichen Arbeit würde durch einen allfälligen Wechsel alle zwei Jahre sehr gefährdet. Aber nicht nur der Bundesrat würde geschwächt, sondern auch das Parlament. Dieses würde eine seiner wichtigsten Kompetenzen – die Wahl des Bundesrates – verlieren. Dies würde den Einfluss des Parlaments schmälern und das Verhältnis zwischen Bundesrat und Parlament belasten. Zudem sei die vorgesehene Quote für die französisch- und die italienischsprachigen Gebiete in mehrfacher Hinsicht problematisch.
Pro-Argumente
- Die Volkswahl der Regierungsräte, Ständeräte und Nationalräte hat sich bewährt. Warum also nicht auch bei der Wahl auf Stufe Bundesrat?
- Die Volkswahl ist ein Vertrauensbeweis ans Volk.
- Die parteiliche Zusammensetzung des Bundesrates würde durch das Volk bestimmt, nicht durch parteipolitische Hinterzimmer-Absprachen.
- Die direkte Demokratie und die gut ausgebauten Volksrechte sind ein Garant für Wohlstand, Sicherheit und Stabilität in der Schweiz.
Kontra-Argumente
- Die Initiative würde die Mitglieder des Bundesrates in einen Dauerwahlkampf treiben. Dieser müsste mit landesweiten Imagekampagnen und Wahlkampfauftritten in 26 Kantonen mit vier Sprachen und unterschiedlichen Kulturen geführt werden.
- Die Volkswahl würde das kollegiale Regieren im Bundesrat erschweren und hätte weitere negative Folgen für unser politisches System, das seit über 160 Jahren gut funktioniert.
- Minderheiten würden nicht mehr berücksichtigt und Geld wäre ausschlaggebend für die Wahl.
- Eine Wahl im Zweijahresturnus gefährdet die Qualität der bundesrätlichen Arbeit. Die Verantwortung für laufende Geschäfte würde abnehmen.
Weitere Informationen unter parlament.ch
Abstimmungsfrage: Soll der Bundesrat durch das Volk gewählt werden?
Argumente
Pro
-
Ja, der Bundesrat soll alle 4 Jahre durch das Volk gewählt/bestätigt werden.
-
Ja, der Bundesrat soll alle 2 Jahre durch das Volk gewählt/bestätigt werden.
Kontra
-
Nein, der Bundesrat soll nicht durch das Volk, sondern weiterhin vom Parlament gewählt werden.