Renteninitiative
Abstimmungsfrage
Soll das Rentenalter auf 66 Jahre angehoben und alsdann an die durchschnittliche Lebenserwartung gekoppelt werden?
Erst im September 2022 hat das Schweizer Stimmvolk die Erhöhung des Rentenalters für Frauen und die Erhöhung des MwSt.-Satzes knapp angenommen. Trotzdem schreibt die AHV laut amtlichen Zahlen ab 2030 wieder Defizite. Aktuell gibt es verschiedene politische Vorhaben in Bezug auf die AHV. Eine davon ist die Renteninitiative.
Die Volksinitiative "Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)" verlangt in einem ersten Schritt eine Erhöhung des Rentenalters von Männern und Frauen auf 66 Jahre. Dafür wird vier Jahre nach Annahme der Initiative das Rentenalter in Schritten von jeweils zwei Monaten pro Jahr erhöht, bis es 66 Jahre beträgt. Das dürfte im Jahre 2032 der Fall sein. Nach diesem ersten Schritt fordert die Initiative eine Bindung des Rentenalters an die durchschnittliche Lebenserwartung der schweizerischen Wohnbevölkerung. Diese Anpassung soll jährlich in Schritten von höchstens zwei Monaten erfolgen und den betroffenen Personen fünf Jahre vor Erreichen des Rentenalters bekannt gegeben werden. Nach aktuellen Prognosen werde die AHV in 19 Jahren ihr Kapital aufgebraucht haben, erklären die Initianten. Ab dann könne die AHV ihre Leistungen nicht mehr finanzieren. Für die Initianten ist die Einführung wirksamer Massnahmen demnach unumgänglich.
Gemäss Bundesamt für Statistik (BfS) haben 65-jährige Männer in der Schweiz eine Restlebenserwartung von 19,9 Jahren, Schweizerinnen eine Lebenserwartung von 22,7 Jahren. Trotz dieser hohen Werte hat die Schweiz im internationalen Vergleich ein eher tiefes Rentenalter, da viele europäische Länder eine Erhöhung des Rentenalters auf 67-70 Jahren beschlossen haben. Bei einer gleichbleibenden Entwicklung der Lebenserwartung würde im Jahre 2045 das Rentenalter bei etwa 67 Jahren sein.
Der Bundesrat empfiehlt die Ablehnung der Volksinitiative "Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)". Der Bundesrat setzt auf die laufenden Reformen zur Altersvorsorge, um das Leistungsniveau der AHV und der obligatorischen beruflichen Vorsorge zu erhalten und das finanzielle Gleichgewicht der ersten und zweiten Säule zu sichern. Zudem kann die demografische Herausforderung der AHV aus Sicht des Bundesrates nicht allein durch eine Erhöhung des Rentenalters gelöst werden, sondern es braucht andere Massnahmen wie eine zusätzliche Finanzierung. Der Nationalrat beschloss im Juni 2023 die Nein-Empfehlung zur Initiative mit 133 zu 40 Stimmen bei 16 Enthaltungen.
Die Renteninitiative wird ohne Gegenvorschlag voraussichtlich im März 2024 an die Urne kommen. Zeitgleich wird wahrscheinlich auch die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente («Für ein besseres Leben im Alter - Initiative für eine 13. AHV-Rente») dem Stimmvolk zur Abstimmung vorgelegt.
Pro-Argumente
- Wenn die AHV nicht strukturell reformiert wird, betragen die AHV-Defizite bis 2050 kumuliert ca. 120 Milliarden Franken.
- Mit der Anbindung an die Lebenserwartung wird die AHV nachhaltig stabilisiert, was im Interesse der kommenden Generationen ist.
- Die Schweizer:innen werden immer älter. Dies muss auch beim Rentenalter berücksichtigt werden.
Kontra-Argumente
- Eine Verankerung des Rentenalters in der Bundesverfassung würde den nötigen Spielraum entziehen, um andere Kriterien zu berücksichtigen.
- Die Initiative ist sozial ungerecht, weil ein höheres Rentenalter auch diejenigen trifft, die körperlich hart arbeiten.
- Die Situation auf dem Arbeitsmarkt würde sich für ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen weiter verschlechtert.
Weitere Informationen unter parlament.ch oder renten-sichern.ch
Abstimmungsfrage: Soll das Rentenalter auf 66 Jahre angehoben und alsdann an die durchschnittliche Lebenserwartung gekoppelt werden?