Mietzinstransparenz
Abstimmungsfrage
Soll beim Mietvertrag der Mietzins der letzten beiden Jahre aufgeführt werden müssen?
Die Mietpreise in der Schweiz steigen stetig. Gerade bei einem Mieterwechsel besteht die Gefahr, dass der Mietzins unverhältnismässig stark erhöht wird. Es gibt legitime Gründe für eine Mietzinserhöhung, beispielsweise steigende Kosten, die Teuerung oder wertsteigernde Investitionen. Sollte eine Mietzinserhöhung aber missbräuchlich sein, muss sie innerhalb von 30 Tagen nach Mietantritt angefochten werden. Die Verbesserung der Transparenz ist einerseits präventiv, andererseits ist sie ein erprobtes Instrument, damit sich Mieterinnen und Mieter einfacher gegen missbräuchliche Mieten wehren können. Dafür sind die Mieter:innen aber auf Informationen zur Vormiete angewiesen.
Bereits heute haben die Kantone die Kompetenz zu bestimmen, den Vormietzins mit einem amtlichen Formular bekanntzugeben. In fünf Kantonen (BS, GE, LU, ZG, ZH) besteht gegenwärtig eine vollständige, in zwei (NE, VD) eine teilweise Formularpflicht. Der administrative Mehraufwand hält sich dabei in Grenzen.
Der Bundesrat schlug bereits 2015 eine generelle Formularpflicht bei Abschluss von neuen Mietverträgen vor. Doch der Nationalrat und der Ständerat wollten nichts davon wissen. Die Mehrheit ist der Auffassung, dass es nicht nötig ist, dieses Formular auf gesamtschweizerischer Ebene vorzuschreiben. Sie kritisierte etwa den zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Vermieter, im Falle einer Einführung der Formularpflicht.
Pro-Argumente
- Es erhöht die Rechtssicherheit für beide Mietparteien.
- Es ist teilweise mit einer mietzinsdämpfenden Wirkung zu rechnen.
- Transparenz ist die Grundlage für einen liberalen Markt.
Kontra-Argumente
- Ein Formular gesamtschweizerisch vorzuschreiben, erhöht den Verwaltungsaufwand für Vermieter.
- Das geltende Recht gibt Kantonen, die dies wünschen, die Möglichkeit, ein solches Formular einführen zu können.
- Die Investitionen in Mietobjekte würden reduziert.
Weitere Informationen unter parlament.ch
Abstimmungsfrage: Soll beim Mietvertrag der Mietzins der letzten beiden Jahre aufgeführt werden müssen?
Argumente
Pro
-
Ja, schweizweit soll beim Mietvertrag der Mietzins der letzten beiden Jahre aufgeführt werden müssen.
Kontra
-
Nein, es soll keine schweizweite Pflicht für die Bekanntgabe des letzten Mietzinses geben.