Alternierende Obhut Scheidungskinder

Abstimmungsfrage

Soll das Gesetz angepasst werden, dass Scheidungskinder grundsätzlich gleich viel Zeit bei jedem Elternteil verbringen können?

Eine Trennung oder Scheidung der Eltern kann schwerwiegende biomedizinische und soziale Folgen für die Kinder haben. Seit Inkrafttreten der Unterhaltsrechtsrevision am 1. Januar 2017 muss die zuständige Behörde (Gericht oder Kindesschutzbehörde) in einem Scheidungs- oder Trennungsverfahren im Sinne des Kindeswohls die Möglichkeit einer alternierenden Obhut prüfen, sofern ein Elternteil oder das Kind dies verlangt. Gemäss den Statistiken des Bundesamts für Statistik (BFS) für 2020 wird in 85%-90% der Fälle die Obhut einem Elternteil zugeteilt, während dem andern Elternteil ein übliches Besuchsrecht zusteht.

Die Trennung muss aus dem Blickwinkel des (gegenwärtigen und künftigen) Kindeswohls erfolgen. Das Recht auf zwei Elternteile muss den individuellen Rechten der beiden Elternteile vorgehen, sodass die Kinder gleich viel Zeit mit jedem der beiden Elternteile und deren Verwandtschaft verbringen können. Die beiden Elternteile müssen auf Augenhöhe sein und gleichermassen Verantwortung, Pflichten und Kosten übernehmen. So stellen sie das Wohl des Kindes rundum sicher, indem sie das Kind und die persönliche Beziehung zu ihm und der ganzen Familie pflegen, die Erziehung und die Fürsorge garantieren, seine Güter verwalten und auf seine Gesundheit achten.

Der Bundesrat hat bereits festgehalten, dass "regelmässige persönliche Beziehungen zu beiden Elternteilen" für Kinder etwas absolut Zentrales sind. Nach Ansicht des Bundesrates war es aber richtig, die alternierende Obhut nicht als Regelmodell zu verankern. Denn diese Betreuungsform ist nicht nur in Bezug auf die Interaktion der Eltern anspruchsvoll, sondern hängt zusätzlich von materiellen Voraussetzungen (insbesondere Distanz zwischen den Wohnorten der Eltern, höhere Auslagen) und strukturellen Rahmenbedingungen (bezüglich Arbeitsmarkt, familienergänzendes Kinderbetreuungsangebot) ab, die nicht in jedem Fall vorliegen.

Pro-Argumente

  • Es lassen sich kostspielige Gerichtsverfahren verhindern, wenn nicht über die Obhut gestritten werden muss.
  • Erfahrungen mit der alternierenden Obhut zeigen, dass sich die Divergenzen zwischen den Elternteilen innert kurzer Zeit legen.
  • Steht die Obhut nur einem Elternteil zu, so besteht die Gefahr, dass das Kind instrumentalisiert wird.
  • Gleiche Chancen/Möglichkeiten für beide Elternteile sind durch die gesetzliche Regelung eher durchsetzbar.

Kontra-Argumente

  • Die Suche nach individuellen Lösungen ist zu bevorzugen, um dem Kindeswohl gerecht zu werden.
  • Das Bundesgericht hat den gesetzgeberischen Willen zur Förderung der gemeinsamen Elternschaft in Form der alternierenden Obhut nach der Trennung und Scheidung unterstrichen.
  • Oft ist es nicht möglich, dass sich beide Elternteile im gleichen Umfang um die Kinder kümmern, weil die Wohnorte weit auseinander liegen oder die Arbeit dies nicht zulässt.
  • Individuelle Lösungen werden durch weitere Gesetze erschwert.

Weitere Informationen unter parlament.ch (parlamentarische Initiative / Motion)

Abstimmungsfrage: Soll das Gesetz angepasst werden, dass Scheidungskinder grundsätzlich gleich viel Zeit bei jedem Elternteil verbringen können?

Argumente

Pro

  • Ja, im Gesetz soll festgehalten werden, dass Scheidungskinder grundsätzlich gleich viel Zeit bei jedem Elternteil verbringen können.

Abstimmen nach Anmeldung

Kontra

  • Nein, der Regelfall der "alternierende Obhut" soll nicht im Gesetz verankert werden.

Abstimmen nach Anmeldung

Verhältnis Pro–Kontra-Stimmen

Geschlechterverhältnis

Altersverhältnis

Vox Natio ist auch als App verfügbar!