Flexibilisierung Nacht- und Sonntagsfahrverbot

Abstimmungsfrage

Soll das Nacht- und Sonntagsfahrverbot für Lastwagen flexibilisiert werden?

In der Schweiz gilt für Lastwagen ein Fahrverbot an Sonntagen sowie in der Nacht zwischen 22 Uhr abends und 5 Uhr morgens.

Es gibt jedoch Fahrten, die einer Ausnahmeregelung unterstehen (z.B. Transport verderblicher Lebensmittel, Schnittblumen oder Tageszeitungen). Solche Fahrten sind ohne Sonderbewilligung auch nachts und sonntags möglich. Bei diesen Fahrten darf maximal 25% des Ladevolumens des Fahrzeugs mit anderen Gütern aufgefüllt werden. Dem Transport darf eine Leerfahrt von höchstens 30 Minuten vorangehen oder nachfolgen. Bei vielen nächtlichen Liefertouren im Detailhandel wird das komplette Ladevolumen mit den genannten Gütern nicht erreicht. Aufgrund der Ladevolumenbegrenzung von 25% für andere Artikel können die Kapazitäten der Lastwagen nicht ausgeschöpft werden.

Die 30-Minuten-Regelung von Leerfahren vor und nach einem Ausnahme-Transport hat zur Folge, dass die Tourenplanung verkompliziert wird und die personellen Ressourcen zusätzlich verteuert. Diese Leerfahrten wiederum könnten durch den Rücktransport von Leergut, Recyclingware, Verpackungsmaterial, Abfall u.Ä. ökologisch wie ökonomisch bedeutend aufgewertet werden. Mittels der geforderten gezielten und pragmatischen Anpassung von Artikel 91a Absatz 3 VRV können die Logistik-Prozesse während der Nacht und Sonntagen wirtschaftlich nachhaltig und umweltbewusster ausgestaltet werden.

Dem Bundesrat ist der Schutz der Bevölkerung vor Lärm, insbesondere in der Nacht, ein wichtiges Anliegen. Nacht- und Sonntagsfahrten von Lastwagen sollen deshalb auf ein Minimum beschränkt bleiben. Er ist der Ansicht, dass die Verdoppelung des Anteils nicht unter die Ausnahme fallender Güter von 25% auf 50% des Ladevolumens zu einer Prioritätenverschiebung im Gütertransport führen würde. Zugleich besteht auf der Schiene mit dem netzweiten Angebot im Einzelwagenladungsverkehr in vielen Fällen eine attraktive Alternative für einen Transport in der Nacht. Der Bundesrat kommt zum Fazit, dass die geltend gemachten ökonomischen und ökologischen Synergieeffekte die Nachteile im Bereich des Lärmschutzes nicht zu rechtfertigen vermögen.

Pro-Argumente

  • Mittels der geforderten Anpassung können die Logistik-Prozesse während der Nacht und Sonntagen wirtschaftlich nachhaltig und umweltbewusster ausgestaltet werden.
  • Die restriktive 30-Minuten-Regel von Leerfahrten bewirkt, dass viele Chauffeure längere nächtliche Wartezeiten erdulden müssen.
  • Leerfahrten sollten für den Transport von Leergut/Abfall genutzt werden können, um Synergieeffekte zu nutzen.

Kontra-Argumente

  • Bereits heute besteht die Möglichkeit, für längere Leerfahrten eine Bewilligung einzuholen.
  • Die beantragte Neuregelung würde zu mehr Sonntags- und Nachtfahrten mit Lastwagen führen, auch aufgrund der 60-Minuten-Regelung für Leerfahrten.
  • Der Güterverkehr auf der Schiene in der Nacht ist eine attraktive Alternative zum Transport mit Lastwagen.

Weitere Informationen unter parlament.ch

Abstimmungsfrage: Soll das Nacht- und Sonntagsfahrverbot für Lastwagen flexibilisiert werden?

Argumente

Pro

  • Ja, das Nacht- und Sonntagsfahrverbot für Lastwagen soll flexibilisiert werden, indem das Ladevolumen erhöht, Leerfahrten verlängert und Abfall bei Leerfahrten mitgeführt werden kann.

Abstimmen nach Anmeldung

Kontra

  • Nein, die Regelungen des Nacht- und Sonntagsfahrverbot für Lastwagen soll unverändert bleiben.

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Verhältnis Pro–Kontra-Stimmen

Geschlechterverhältnis

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