Abschaffung Eigenmietwert
Abstimmungsfrage
Sollen der Eigenmietwert und der Schuldzinsabzug abgeschafft werden?
Wer ein Haus/Wohneigentum besitzt und darin wohnt, muss keine Miete bezahlen. Das Steuerrecht der Schweiz sieht jedoch vor, dass Hausbesitzer:innen eine fiktive Miete (60%-70% einer marktüblichen Miete) als «Eigenmietwert» bei den Steuern als Einkommen angeben müssen und darauf entsprechend Steuern anfallen.
Zeitgleich haben viele Hausbesitzer:innen eine Hypothek (Schulden) für das Haus aufgenommen und bezahlen darauf einen «Schuldzins». Das Steuerrecht sieht vor, dass Hausbesitzer:innen diese Schuldzinsen vom Einkommen abziehen dürfen, entsprechend sinken die Steuern. Ebenfalls können heute Kosten für den Unterhalt/Instandstellung des Hauses/Wohneigentum von den Steuern abgezogen werden.
Fiktives Beispiel:
- Wenn das Haus/Wohneigentum vermietet werden würde, hätte man rund 30'000 CHF Mieteinnahmen pro Jahr. Der Eigenmietwert berechnet sich zwischen 60%-70% davon, also etwa 20'000 CHF. Dieser Betrag wird bei den Steuern als «Einkommen» angegeben und darauf werden Steuern erhoben. Bei einem Steuersatz von 30% fallen somit 6'000 CHF Steuern für den «Eigenmietwert» an.
- Für dieses Haus/Wohneigentum wurde eine Hypothek von 500'000 CHF bei aufgenommen und man bezahlt 2% Schuldzins, also 10'000 CHF. Diese Zinsens dürfen heute beim «Einkommen» abgezogen werden. Entsprechend bezahlt man (bei einem Steuersatz von 30%) 3'000 CHF weniger Steuern für den «Schuldzinsabzug».
- Insgesamt bezahlt dieser Haus-/Wohnungsbesitzer:in 3'000 CHF Steuern: 6'000 CHF Steuern für Eigenmietwert, minus 3'000 CHF Steuerabzug für «Schuldzinsabzug».
Eigenmietwert
«Der Eigenmietwert entspricht der Miete, die Eigentümer verlangen könnten, wenn sie ihre Immobilie nicht selbst bewohnen würden. Diesen Betrag müssen sie als Einkommen versteuern» (Quelle: beobachter.ch). Das nationale Parlament will den Eigenmietwert auf selbstbewohntem Wohneigentum abschaffen. Der Eigenmietwert wurde während dem 1. Weltkrieg als befristete Kriegssteuer eingeführt.
Schuldzinsabzug
Im Gegenzug der Abschaffung des Eigenmietwerts will das nationale Parlament auch den Schuldzinsabzug auf selbstbewohntem Wohneigentum abschaffen oder reduzieren, damit sich beide Massnahmen die Waage halten. Der Ständerat will, dass man weiterhin 70% dieser Zinsen bei den Steuern abziehen kann, was die Steuerausfälle grösser macht. Der Nationalrat will nur noch 40% als Abzug akzeptieren, oder sogar ganz abschaffen.
Der Schuldzinsabzug begünstigt hohe Schulden, weil man weniger Steuern bezahlt, je höher die Schulden sind. Wenn dieser Abzug wegfällt, würde es sparsame Menschen bevorteilen, welche ihre Schulden stetig abbauen. Heute könnte man sagen: «Wenn Sie Schulden machen, werden Sie vom Staat belohnt.»
Pro-Argumente
- Der Eigenmietwert soll abgeschafft werden, weil es ein fiktives Einkommen versteuert («Steuerstrafe für Wohneigentümer»). Diese Steuer muss heute auch bezahlt werden, wenn das Haus abbezahlt ist, das ist ungerecht.
- Zeitgleich soll der Schuldzinsabzug abgeschafft werden, damit Anreize geschaffen werden, um die Verschuldung der Bevölkerung zu reduzieren.
- Die Abschaffung beider Steuern schafft mehr Klarheit im Steuersystem.
Kontra-Argumente
- Der Eigenmietwert schafft Steuergerechtigkeit zu Mieter:innen, denn die Hauseigentümer:innen konnten in den letzten Jahren stark von der Wertsteigerung profitieren.
- Der Schuldzinsabzug soll nur geringfügig gesenkt werden, damit die Steuerbelastung für Hausbesitzer weiterhin attraktiv bleibt.
- Das heutige Steuersystem ist ausgewogen und gerecht für alle.
Weitere Informationen unter parlament.ch und hev-schweiz.ch
Abstimmungsfrage: Sollen der Eigenmietwert und der Schuldzinsabzug abgeschafft werden?
Argumente
Pro
-
Ja, der Eigenmietwert und der gesamte Schuldzinsabzug sollen abgeschafft werden. (Resultat: ähnliche Steuer-Einnahmen für Bund/Kantone wie heute).
-
Ja, der Eigenmietwert soll abgeschafft werden, der Schuldzinsabzug von heute 100% auf 70%-40% gesenkt werden. (Resultat: tiefere Steuer-Einnahmen für Bund/Kantone)
Kontra
-
Nein, das heutige Steuersystem mit Eigenmietwert und Schuldzinsabzug soll beibehalten werden.