Anti-Chaoten-Initiative
Abstimmungsfrage
Sollen alle Demonstrationen/Kundgebungen bewilligungspflichtig und die Einsatz-Kosten der Blaulichtorganisationen, sowie die Kosten von vorsätzlichen Schäden an die Veranstaltung übertragen werden?
Im Kanton Zürich wurde am 3. März 2024 über die „Anti-Chaoten-Initiative“ (59% Ablehnung) und den Gegenvorschlag (64% Zustimmung) abgestimmt. Der angenommene Gegenvorschlag wird als Grundlage für diese Abstimmung genommen.
Im Kanton Zürich finden immer häufiger unbewilligte und gewalttätige Demonstrationen statt. Diese führen zu hohen Kosten und mühsamen Einschränkungen für die Bevölkerung. In den Jahren 2021 und 2022 fanden 175 unbewilligte und 685 bewilligte Demonstrationen/Kundgebungen statt, was 73‘702 Einsatzstunden verursacht hat. Die Einsatzkosten stiegen zwischen 2015 und 2022 um +44%. Der Kantonsrat des Kantons Zürich anerkennt den Handlungsbedarf zur Eindämmung der Kosten, welche von „Chaoten“ vorsätzlich verursacht werden und schlug folgende Massnahmen vor:
- Alle Demonstrationen und Kundgebungen müssen von der zuständigen Gemeinde eine Bewilligung einholen (Bewilligungspflicht).
- Bei ausserordentlichen Polizeieinsätzen und vorsätzlich handelnden Verursacher:innen werden die Kosten dem Veranstalter übertragen (Kostenauferlegungspflicht).
Mit diesen Massnahmen bleibt der Schutz der Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit gewährleistet, ohne dass bei friedlichen Demonstrationen Kosten entstehen. Es nimmt aber die „Chaoten“ stärker in die Pflicht, weil die Kostenfolgen von den Veranstaltern für vorsätzliche Schäden getragen werden muss (Verursacherprinzip) (Organisatoren und Teilnehmer bei unbewilligten Demos, bei bewilligten würden nur gewalttätige Störer zur Kasse gebeten). Es geht primär um Einsatzkosten der Blaulichtorganisationen, denn diese sind im Vergleich um ein Vielfaches höher (Sachschäden im Schnitt 100'000 bis 200'000 CHF pro Jahr, Einsatzkosten jeweils zwischen 2-5 Million CHF).
Nicht nur in Zürich gibt es von Jahr zu Jahr mehr Demonstrationen, sondern auch in anderen Schweizer Städten: In Bern stiegen sie von 157 (im Jahr 2012) auf 337 (im Jahr 2021), in Basel Stadt von 275 (im Jahr 2021) auf 287 (im Jahr 2022).
Pro-Argumente
- Die Kosten durch Sach- oder Personenschäden und den Polizeieinsatz steigen stetig, es braucht Massnahmen.
- Dank der Bewilligungspflicht können Auflagen für Demonstrationen geprüft und ein allenfalls notwendiger Polizeieinsatz geplant werden.
- Durch das Verursacherprinzip bei vorsätzlichen Schäden werden Chaoten in die Pflicht genommen und die Allgemeinheit entlastet.
Kontra-Argumente
- Bereits heute können Polizeikosten unter bestimmten Voraussetzungen den Verursachern verrechnet werden.
- Die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit werden mit diesen Massnahmen beschnitten, das ist undemokratisch.
- Der Begriff „ausserordentlicher Polizeieinsatz“ ist nicht klar definiert und mit dem Zwang der Verrechnung von Polizeikosten wird ein Bürokratiemonster geschaffen.
Weitere Informationen unter Abstimmungen Kanton Zürich
Abstimmungsfrage: Sollen alle Demonstrationen/Kundgebungen bewilligungspflichtig und die Einsatz-Kosten der Blaulichtorganisationen, sowie die Kosten von vorsätzlichen Schäden an die Veranstaltung übertragen werden?
Argumente
Pro
-
Ja, die Anti-Chaoten-Initiative soll schweizweit umgesetzt werden (Bewilligungspflicht, Kostenauferlegungspflicht).
Kontra
-
Nein, es braucht keine zusätzlichen Gesetze/Einschränkungen bezüglich Demonstrationen/Kundgebungen.