Wohnschutz-Initiative

Abstimmungsfrage

Soll der Mietzinsaufschlag nach Renovation/Neubau befristet begrenzt werden?

In vielen Städten und Gemeinden ist es immer schwieriger, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Wer heute z.B. in der Stadt Zürich eine Wohnung sucht, bezahlt rund 50% mehr Miete als noch vor 25 Jahren. Das kann daran liegen, dass Immobilienkonzerne und institutionelle Anleger immer mehr Wohnungen aufkaufen und anschliessend die Mieten erhöhen, um ihre Profite zu steigern – oft auch über die gesetzlich erlaubte Maximalrendite hinaus. Besonders oft tritt das nach Sanierungen und bei Ersatzneubauten auf.

Die Zürcher SP, Mieterverband, Grünen und Alternative Liste (AL) haben zur Verhinderung solcher missbräuchlicher Mietzins-Erhöhungen eine kantonale Volksinitiative mit dem Namen «Wohnschutz-Initiative» eingereicht. Ziel der Wohnschutzmassnahmen ist die Sicherung von Mietwohnungen, die für breite Bevölkerungskreise finanziell tragbar sind. Die Initiative fordert, dass Gemeinden Vorschriften zum Wohnschutz erlassen können, wenn auf ihrem Gemeindegebiet Wohnungsmangel herrscht (= Leerwohnungsbestand von weniger als 1.5%).

Die Gemeinden sollen z.B. die Mietzins-Aufschläge nach Sanierungen und Ersatzneubauten befristet begrenzen können, um unnötige Abrisse unattraktiv zu machen und sicherzustellen, dass die künftigen Mietpreise nach einer Sanierung nicht ins Unermessliche steigen.

Mit der Umsetzung dieser Initiative können auch Negativ-Effekte auftreten, wie die NZZ im Beitrag von 2. Februar 2024 darlegt. Die in der Westschweiz bereits umgesetzten Massnahmen führen dazu, dass dort kaum mehr saniert wird, weil dann die Mieten geschützt sind. Folglich gibt es auch keine Anreize für die Erneuerung der Heizungsanlagen und für die nötigen Instandhaltungsarbeiten. Und schlussendlich konnte in Genf trotz dieser Wohnschutz-Massnahme keine Mietpreis-Reduktion/Stagnation erreicht werden.

Pro-Argumente

  • Sanierungen und Neubauten sollen keine missbräuchlichen Mietzinserhöhungen nach sich ziehen.
  • Unnötige Abrisse und Leerkündigungen sollen verhindert werden.
  • Langfristig müssen bezahlbare Mietwohnungen im Angebot sein.

Kontra-Argumente

  • Mit eingeschränkten Mietzinsaufschlägen werden Sanierungen weniger rentabel.
  • Mit der Initiative wird die Mietzinserhöhung nach Sanierungen stark eingeschränkt, aber die Erhöhung bleibt offener ohne Sanierung.
  • Von den tieferen Mieten werden auch Gutverdienende profitieren und sich für solche Wohnungen bewerben.

Weitere Informationen unter mietexplosion-stoppen.ch / mieterverband.ch / nzz.ch

Abstimmungsfrage: Soll der Mietzinsaufschlag nach Renovation/Neubau befristet begrenzt werden?

Argumente

Pro

  • Ja, der Mietzinsaufschlag nach Renovation/Neubau soll befristet begrenzt werden können.

Abstimmen nach Anmeldung

Kontra

  • Nein, es soll weiterhin keine Begrenzung von Mietzinsen nach Renovation/Neubau geben.

Abstimmen nach Anmeldung

Verhältnis Pro–Kontra-Stimmen

Geschlechterverhältnis

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