Keine nächtliche Schaufenster- und Werbe-Beleuchtung

Abstimmungsfrage

Soll die nächtliche Beleuchtung von Schaufenstern und Werbung zwischen 22.00 – 06.00 Uhr verboten werden?

In den letzten Jahren wurden diverse Massnahmen zum Energiesparen politisch diskutiert. Eine dieser Massnahmen wäre ein Verbot von nächtlicher Beleuchtung der Schaufenster und Werbungen. Das Bundesamt für Umwelt bietet den Gemeinden einen Katalog konkreter Massnahmen zur Reduzierung der Lichtverschmutzung und zur Aufwertung der Nacht (Lichttoolbox). Im Massnahmenhandbuch schreibt das Amt: „Die nächtliche Abschaltung der Schaufensterbeleuchtung zahlt auf drei Ziele ein:

  • Erstens mindert die Abschaltung die Energiekosten der Läden, d. h. sie haben einen geringfügig kleineren Umsatzdruck.
  • Zweitens reduziert die Abschaltung die Blendung gegenüber Passanten und die Strassenbeleuchtung entspricht nun dem öffentlich geplanten Optimum.
  • Drittens profitieren Anwohner und Tiere in der Stadt. Mehr Dunkelheit bedeutet weniger Störwirkung für Nachbarn und vergrössert die Lebensräume von nachtaktiven Tieren zeitlich und räumlich.

Nur wenige Gemeinden haben Reglemente zur Beschränkung oder zum Verbot nächtlicher Beleuchtung von Schaufenstern und Werbung erlassen. Damit bleiben Tausende von Schaufenstern und Werbungen die ganze Nacht beleuchtet.

Der jährliche Stromverbrauch für Schaufensterbeleuchtungen und Leuchtreklamen wurde in der Schweiz für das Jahr 2010 in einer Studie auf rund 150 GWh geschätzt. Als Vergleich: Dies Menge entspricht etwa dem Verbrauch der schweizerischen Bergbahnen im Winter. Durch die Umstellung auf LED dürfte der Stromverbrauch trotz einer Zunahme von Reklameleuchten in der Zwischenzeit gesunken sein.

Selbstverständlich ist auch für den Bund Energieeffizienz zentral. Aktuell liegt die Regelung nicht in der Kompetenz des Bundes, sondern unterliegt allfälligem kantonalen und kommunalen Gewerberecht. Deshalb lehnt der Bundesrat diesen Vorstoss ab.

Pro-Argumente

  • Nachts ist der Werbeeffekt gering, da wenig bis gar keine Kundschaft unterwegs ist.
  • Mit dieser Einsparung des Stromverbrauchs kann die Energiesicherheit erhöht und Strom sinnvoller verwendet werden.
  • Es wäre eine Massnahme zum Energiesparen, welche wenig einschneidend für die Bevölkerung ist.

Kontra-Argumente

  • Mit der Umstellung auf LED konnte der Stromverbrauch für die nächtliche Beleuchtung bereits stark reduziert werden.
  • Es ist ein Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit und soll den Unternehmen überlassen werden.
  • Die Kantone und Gemeinden sollen weiterhin die entsprechenden Regelungen und Entscheidungen treffen können.

Weitere Informationen unter parlament.ch und bafu.admin.ch

Abstimmungsfrage: Soll die nächtliche Beleuchtung von Schaufenstern und Werbung zwischen 22.00 – 06.00 Uhr verboten werden?

Argumente

Pro

  • Ja, die nächtliche Beleuchtung von Schaufenstern und Werbung soll zwischen 22.00 – 06.00 Uhr verboten werden.

Abstimmen nach Anmeldung

Kontra

  • Nein, es soll keine schweizweite Regelung/Verbot für nächtliche Beleuchtung von Schaufenstern und Werbung geben.

Abstimmen nach Anmeldung

Verhältnis Pro–Kontra-Stimmen

Geschlechterverhältnis

Altersverhältnis

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