Lohntransparenz erhöhen
Abstimmungsfrage
Soll bei allen Stellenausschreibungen der zu erwartende Lohn (bzw. Lohnbandbreite) angegeben werden müssen?
Arbeitnehmende sollen das Recht haben von ihrem Arbeitgeber, ihrer Arbeitgeberin Auskunft bezüglich ihres individuellen Lohnes zu erhalten. Diese Auskunft bezieht sich auf das Verhältnis zu den anderen Löhnen für Arbeitnehmende, die gleichwertige Tätigkeiten ausüben. Heute sind fehlende Informationen bereits bei Stellenantritt ein Problem, da sie die Verhandlungsposition von Bewerber:innen einschränken. Durch die Gewährung der Transparenz sollen diskriminierende Praktiken im Betrieb verhindert werden. Insbesondere sollen Tätigkeiten vergleichbarer Art auch tatsächlich miteinander verglichen werden können.
Gemäss letzter Lohnstrukturerhebung ist der nicht erklärbare Anteil der Lohnunterschiede zwischen 2018 und 2020 angestiegen: Frauen verdienen pro Monat 717 Franken weniger als Männer (2018: 686 Franken). Obwohl die Verfassung gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit verlangt, stagniert der Lohnunterschied in der Privatwirtschaft zwischen den Geschlechtern bei hohen 19,5 Prozent. Durch Lohntransparenz bei Stellenausschreibungen verspricht man sich einen besseren Beitrag gegen die Lohndiskriminierung. Diverse bundesnahe Betriebe (z.B. Swisscom) setzen dies bereits um. Verschiedene Länder kennen entsprechende Vorschriften bezüglich Lohntransparenz oder haben sie kürzlich eingeführt. Diverse Studien sind zum Schluss gekommen, dass diese Massnahme einen wichtigen Beitrag gegen Lohndiskriminierung leisten kann. Zudem sind als ungerecht empfundene Löhne oder Lohnsysteme häufig ein Grund für Unzufriedenheit am Arbeitsplatz.
Der Bundesrat lehnt den Vorstoss ab, denn der Einstiegslohn hängt von der funktionsrelevanten Vorbildung und der anrechenbaren Erfahrung ab. Der Lohn ist aber nur eine von verschiedenen Komponenten, welche die Attraktivität einer Stelle bestimmen. Auch die zuständige Kommission und der Nationalrat sprechen sich dagegen aus. Hauptgründe sind: Unterschiedliche Ausbildungen, unterschiedliche Leistung und unterschiedliche Berufserfahrung führen zu unterschiedlichem Lohn.
Pro-Argumente
- Die Lohntransparenz ist eine wichtige Massnahme für die Lohngleichheit bei vergleichbaren Arbeiten.
- Studien belegen die positiven Effekte von Lohntransparenz (z.B. Zufriedenheit).
- Die Lohntransparenz stärkt die Verhandlungsposition der Arbeitnehmenden.
- Ungleichheiten müssten vom Arbeitgeber begründet oder Anpassungen vorgenommen werden.
Kontra-Argumente
- Die Löhne hängen nicht nur von der Arbeit ab, sondern von Ausbildung, Erfahrung und Leistung.
- Der zu erwartende Lohn (Lohnbandbereite) ist irreführend, weil er erst über Jahre erreicht wird.
- Lohntransparenz wird die Löhne unter Druck setzen.
- Individuelle Anpassungen wären kaum mehr möglich.
Weitere Informationen unter parlament.ch (Motion 22.4443 / parl. Initiative 22.493)
Abstimmungsfrage: Soll bei allen Stellenausschreibungen der zu erwartende Lohn (bzw. Lohnbandbreite) angegeben werden müssen?
Argumente
Pro
-
Ja, bei allen Stellenausschreibungen soll der zu erwartende Lohn (bzw. Lohnbandbreite) angegeben werden müssen.
Kontra
-
Nein, der Lohn soll weiterhin zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen individuell definiert werden.