Einschränkung Stimmrecht Auslandschweizer:innen

Abstimmungsfrage

Soll den Auslandschweizer:innen das Stimm- und Wahlrecht (nach einer Frist) entzogen werden?

Ende 2023 lebten rund 800’000 Schweizer Staatsangehörige im Ausland. Dies entspricht rund 11% der Schweizer Bevölkerung. Von diesen Auslandschweizer:innen leben 64% in Europa. Der Anteil der 18- bis 64-Jährigen belief sich auf 56% und jener der Personen ab 65 Jahren auf 23%. Auslandschweizer:innen sind im Durchschnitt seit 14 Jahren ohne Schweizer Wohnsitz und 5% sogar seit über 40 Jahren.

Die Schweiz gewährt auf Bundesebene ihren Auslandbürger:innen umfassende politische Rechte (Stimm- und Wahlrecht). In rund der Hälfte der Kantone können sie zudem bei kantonalen Abstimmungen teilnehmen. Die Möglichkeit, die politischen Rechte auszuüben, stösst bei den Auslandschweizer:innen auf Interesse. Es haben sich gegenwärtig rund 160 000 Auslandschweizer:innen über eine Schweizer Vertretung hierfür angemeldet. Dies entspricht der Stimmbürgerschaft eines mittelgrossen Kantons.

Heute sind die politischen Rechte von Auslandschweizer:innen nicht an eine Abwesenheitsdauer geknüpft. Man kann davon ausgehen, dass je länger die Abwesenheit dauert, desto unwahrscheinlicher die Rückkehr und somit die Betroffenheit durch die entsprechenden politischen Entscheide ist. Aber die heutigen Transport- und Kommunikationsmittel ermöglichen es, dass auch bei einem jahrzehntelangen Wohnsitz im Ausland enge Bindungen zur Schweiz weiterbestehen. Gewisse europäische Staaten knüpfen das Auslandbürgerstimmrecht an gewisse Bedingungen, z.B. an eine Frist der Abwesenheit im Heimatland und dass die betreffende Person einmal im Inland gewohnt hat (15 Jahre im Vereinigten Königreich, 25 Jahre in Deutschland). 

Der Bundesrat sieht insgesamt keinen Bedarf für Änderungen beim Stimmrecht der Auslandschweizer:innen.

Pro-Argumente

  • Auslandschweizer:innen tragen die Konsequenzen nicht und sollen deshalb nicht über Themen bestimmen, die die Menschen in der Schweiz betreffen.
  • Auslandschweizer:innen sind eventuell nicht gleich informiert wie die Ansässigen.
  • Es wäre sinnvoll, das Stimm- und Wahlrecht an eine maximale Abwesenheitsdauer (z.B. 25 Jahre) zu knüpfen. Wer später zurückkommt, würde es dann wieder erhalten.

Kontra-Argumente

  • Die Aussensicht der Auslandschweizer:innen ist wertvoll für die Schweizer Politik.
  • Mit den modernen Kommunikations- und Mobilitätsmitteln behalten Auslandschweizer:innen eine enge Bindung zur Schweiz, was ihr politisches Interesse erleichtert.
  • Es würde eine grosse Masse an Schweizer:innen (11%) ausgeschlossen.

Weitere Informationen unter parlament.ch und eda.admin.ch

Abstimmungsfrage: Soll den Auslandschweizer:innen das Stimm- und Wahlrecht (nach einer Frist) entzogen werden?

Argumente

Pro

  • Ja, alle politischen Rechte (Wahl- und Stimmrecht) sollen für Auslandschweizer:innen abgeschafft werden.

  • Ja, aber die politischen Rechte sollen erst nach 25 Jahren Wohnsitz im Ausland ruhen.

Abstimmen nach Anmeldung

Kontra

  • Nein, Auslandschweizer:innen sollen die politischen Rechte weiterhin unbefristet behalten dürfen.

Abstimmen nach Anmeldung

Verhältnis Pro–Kontra-Stimmen

Geschlechterverhältnis

Altersverhältnis

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