Verbot von SUV und Geländewagen
Abstimmungsfrage
Sollen SUV und Geländewagen (mit einem Leergewicht ab 2 Tonnen) verboten werden?
Grosse Geländewagen und Sport Utility Vehicles (SUV) sind auf Schweizer Strassen, sowohl in der Stadt als auch auf dem Land, immer häufiger zu sehen. 2019 machten sie fast 40% der Neuwagen aus, im kantonalen Schnitt sogar bis zu 82%. Auch in urbanen Kantonen ist der Anteil solcher Fahrzeuge sehr hoch. Im Kanton Zug machen sie beispielsweise 66% der Neuzulassungen aus. Diese Tendenz führt dazu, dass das durchschnittliche Leergewicht von Personenwagen stetig ansteigt. Heute beträgt das Leergewicht von Personenwagen zwischen 1626 und 1865 Kilogramm. In der Schweiz steigt der durchschnittliche Kraftstoffverbrauch von Neuwagen seit 2016 an. Je schwerer ein Fahrzeug, desto höher sein Kraftstoffverbrauch.
Der Bundesrat beobachtet diese Entwicklung mit Blick auf die Erreichung des Netto-Null-Ziels ebenfalls kritisch. Er ist aber der Ansicht, dass die Massnahmen des Bundes zur Senkung des Treibstoffverbrauchs alle Personenwagen betreffen sollen. Das als Gegenvorschlag zur Volksinitiative «für menschenfreundlichere Fahrzeuge» («Offroader-Initiative») erlassene CO2-Gesetz schreibt vor, dass auf Basis von Zielwerten die Flotte jedes Importeurs eine individuelle Vorgabe einhalten muss. Verfehlen die Importeure ihre Zielvorgaben, fällt für sie eine Sanktion an. Damit erhalten sie einen Anreiz, klimafreundliche Fahrzeuge zu verkaufen. Die Wirksamkeit der Sanktionen ist aber umstritten, zumal die Importeure die Flottenziele seit der Einführung jedes Jahr verfehlt haben. Die CO2-Emissionen der Schweizer Neuwagen liegen zudem über jenen in der EU.
In verschiedensten Nachbarländern sind zusätzliche Gebühren vorgesehen, die für die Zulassung von besonders schweren oder leistungsfähigen Fahrzeugen erhoben werden. Damit soll bewirkt werden, dass die genannten Kriterien in den Kaufentscheid miteinbezogen werden und die Nachfrage hin zu weniger schädlichen Fahrzeugmodellen gelenkt wird. Dasselbe gilt für bestimmte Kantone. Frankreich hat beispielsweise eine Steuer auf das Leergewicht (oder: Malus nach Gewicht) eingeführt, die bei Personenwagen 10 Euro für jedes Kilo oberhalb der Grenze von 1800 kg beträgt. Nutzfahrzeuge sind von dieser Abgabe übrigens nicht betroffen. Eine solche lenkungswirksame Besteuerung von Motorfahrzeugen nach Gewicht und Grösse fällt in die Zuständigkeit der Kantone und wird dort teilweise bereits umgesetzt.
Pro-Argumente
- Der Energieverbrauch von SUV ist rund einen Viertel höher als jener von mittelgrossen Autos und untergraben somit die Klimaziele.
- Der SUV ist eher ein Prestige-Objekt, als dass es wirklich für das Gelände genutzt wird.
- Aufgrund ihrer Grösse, ihres Gewichts und ihrer Form stellen solche SUV eine zusätzliche Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer dar.
Kontra-Argumente
- Durch die Zielwerte von Import-Flotten ist der Anreiz zu sparsameren Autos bereits umgesetzt.
- Die Gewichtszunahme von Autos geht auch auf die Komfortausstattung, den Insassenschutz und die Elektrifizierung (Batterien) zurück.
- Zusätzliche Abgaben können bereits heute von Kantonen gefordert werden.
Weitere Informationen unter parlament.ch
Abstimmungsfrage: Sollen SUV und Geländewagen (mit einem Leergewicht ab 2 Tonnen) verboten werden?
Argumente
Pro
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Ja, SUV und Geländewagen (mit einem Leergewicht ab 2 Tonnen) sollen verboten werden.
Kontra
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Nein, kein Verbot, aber es soll eine finanzielle Zusatz-Abgabe von Gewicht/Leistung des Fahrzeugs geben.
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- Nein, es braucht keine zusätzlichen Verbote/Abgaben.