Biodiversitäts-Initiative

Abstimmungsfrage

Soll der Schutz der Artenvielfalt (Biodiversität) in der Verfassung festgeschrieben werden?

Die Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» will den Schutz der Artenvielfalt stärken und deren langfristigen Erhalt sichern. Mit einer Anpassung der Bundesverfassung wollen die Initiantinnen und Initianten den Bund und neu auch die Kantone zum Schutz und zur Schonung von Biodiversität und Landschaft verpflichten. Sie fordern dafür mehr Gelder der öffentlichen Hand. Ein Grund für die Einreichung der Initiative ist, dass die Artenvielfalt weiter abnehme, da von den etwa 56'000 Arten 35% als gefährdet eingestuft werden. Es kann festgehalten werden, dass der Naturschutz bereits heute in der Verfassung verankert ist (Art. 73 Nachhaltigkeit).

Wie die Initiantinnen und Initianten will auch der Bundesrat die biologische Vielfalt besser schützen. Die Initiative geht ihm aber zu weit: Bei einer Annahme würde sie den Handlungsspielraum von Bund und Kantonen übermässig einschränken. Deshalb hatte der Bundesrat einen indirekten Gegenvorschlag eingereicht, welcher vorsah, die Biodiversität nicht in der Verfassung, sondern im Gesetz zu verankern. Dazu wollte der Bundesrat die Biodiversitätsflächen von 13% auf 17% vergrössern und die Vernetzung ökologischer Gebiete zu Gunsten von Tierwanderungen verbessern, aber keine neuen rechtlichen Regelungen für die Landwirtschaft.

Sowohl der Bundesrat, der Nationalrat wie auch der Ständerat lehnen die Biodiversitätsinitiative ab.

Pro-Argumente

  • Die Biodiversität ist das Fundament unseres Lebens und unserer Wirtschaft: Sie liefere Nahrung, sauberes Wasser und Luft, Medikamente und Rohstoffe. Sie reguliere das Klima und schütze vor Naturkatastrophen.
  • Die Biodiversität in der Schweiz befindet sich in einem unbefriedigenden Zustand und ist stark rückläufig.
  • Die bereits ergriffenen Massnahmen reichen nicht aus, um dem Rückgang der biologischen Vielfalt (Biodiversitätsverlust) Einhalt zu gebieten.
  • Die Artenvielfalt muss dringend geschützt werden. Die Aufnahme in die Verfassung bringt die notwendige Verbindlichkeit.

Kontra-Argumente

  • Die einheimische Lebensmittel-, Strom- oder Holzproduktion wird eingeschränkt, wenn zusätzliche Flächen für die ausschliesslich für die Biodiversität unter Schutz gestellt werden. Das schwächt die Versorgungssicherheit.
  • Die Initiative ist ein Regulierungsmonster, welches nicht benötigt wird. Die gesetzlichen Grundlagen sind bereits da, um die Biodiversität weiter zu fördern.
  • Bei Annahme der Initiative würden die geltenden Kompetenzen sowie der bestehende Handlungsspielraum von Bund und Kantonen übermässig eingegrenzt.
  • Jede fünfte Hektare Landwirtschaftsfläche dient heute schon der Förderung der Biodiversität. Statt weitere Flächen auszuscheiden ist es sinnvoller, die Qualität der bestehenden zu verbessern.

Weitere Informationen unter JA zur Biodiversitätsinitiative / NEIN zur Biodiversitätsinitiative / parlament.ch

Abstimmungsfrage: Soll der Schutz der Artenvielfalt (Biodiversität) in der Verfassung festgeschrieben werden?

Argumente

Pro

  • Ja, der Schutz der Artenvielfalt soll in der Verfassung verankert werden (Biodiversitäts-Initiative).

Abstimmen nach Anmeldung

Kontra

  • Nein, die Biodiverstitätsinitiative wird abgelehnt.

Abstimmen nach Anmeldung

Verhältnis Pro–Kontra-Stimmen

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