Einkauf in die Säule 3a
Abstimmungsfrage
Soll ermöglicht werden, dass verpasste Einzahlungen in die Vorsorgesäule 3a nachträglich eingekauft werden können?
Seit 1972 gibt es in der Schweiz die dritte Säule der Altersvorsorge, die in der Verfassung festgelegt ist. Diese Säule 3a bietet Steuervorteile, weil man die Beiträge von der Steuer absetzen kann. Man kann jedoch nicht jederzeit frei über das Geld verfügen.
Über drei Millionen Menschen in der Schweiz haben ein Konto für die Säule 3a bei einer Bank oder Versicherung. Aber nur ein Drittel kann den maximal erlaubten Betrag von 7'056 CHF (Jahr 2024) einzahlen. Deshalb ist es nicht sinnvoll, die Beiträge zu erhöhen. Besser wäre es, Menschen die Möglichkeit zu geben, Beiträge für vergangene Jahre nachzuzahlen, wenn sie früher kein Konto hatten oder sich das Sparen nicht leisten konnten, wie zum Beispiel Bauern oder nicht arbeitende Mütter.
Um die individuelle Vorsorge zu stärken, sollten diese Nachzahlungen begrenzt sein: nur alle fünf Jahre möglich, auf maximal 34’128 CHF beschränkt und bereits genutzte Vorauszahlungen für Wohneigentum sollten abgezogen werden. Um Personen mit Lücken in der Erwerbstätigkeit (z. B. wegen Mutterschaft) zu erreichen, sind die Einkaufsmöglichkeiten so zu definieren, dass auch Beträge für Zeiten nachbezahlt werden können, in denen der Vorsorgenehmende kein AHV-Einkommen hatte.
Der Bundesrat war zuerst gegen diese Änderung, weil sie vor allem Reichen nutzen würde und nicht viel für die meisten Erwerbstätigen bringen würde. Auch könnten die Steuereinnahmen sinken. Da jedoch der Stände- und Nationalrat dem Vorstoss in den Jahren 2019 und 2020 zugestimmt haben, hat der Bundesrat die Anpassung in die Vernehmlassung gegeben.
Die Steuereinnahmen könnten durch die Änderung um 100 bis 150 Millionen Franken bei der Bundessteuer und 200 bis 450 Millionen bei den Kantons- und Gemeindesteuern sinken.
Pro-Argumente
- Es stärkt die die Vorsorge von Personen, die in jungen Jahren kein 3a-Konto oder nicht AHV-pflichtig waren (z.B. Mütter).
- Die Gesellschaftsstruktur (z.B. Teilzeit, unbezahlte Abwesenheit, Selbständigkeit) hat sich verändert, deshalb sollte auch die 3. Säule reformiert werden.
- Die geplanten Beschränkungen machen es für Reiche weniger interessant, aber für den Mittelstand hilfreich.
Kontra-Argumente
- Die Einzahlung in die 3. Säule ist nur eine Steueroptimierung. Die Vorsorge soll mit der 1. Und 2. Säule verbessert werden.
- Schon jetzt können nur wenige den vollen Betrag in die dritte Säule einzahlen. Die Änderung hilft vor allem Reichen.
- Der nachträgliche Einkauf ist nur mit grossem bürokratischen Aufwand möglich.
Weitere Informationen unter parlament.ch und bsv.admin.ch
Abstimmungsfrage: Soll ermöglicht werden, dass verpasste Einzahlungen in die Vorsorgesäule 3a nachträglich eingekauft werden können?
Argumente
Pro
-
Ja, es soll nachträglich ermöglicht werden, sich mit den Beschränkungen in die Altersvorsorge 3a einkaufen zu können.
Kontra
-
Nein, es soll wie bisher gehandhabt werden (jährlicher Maximalbetrag für Personen mit AHV-Einkommen).