Ausgangssperre für unter 14-Jährige
Abstimmungsfrage
Sollen sich Kinder unter 14 Jahren zwischen 22.00 und 06.00 Uhr nur noch in Begleitung ihrer Eltern/aufsichtsberechtigten Person im öffentlichen Raum aufhalten dürfen?
Der Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Staates. Neben Bund und Kantonen sind dazu auch die Gemeinden auf vielfältige Weise tätig. Vor diesem Hintergrund erlassen viele Gemeinden ein Ortspolizeireglement. Dieses bildet die Grundlage, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten bzw. nötigenfalls wiederherzustellen. Die Gemeinde Studen im Kanton Bern hat ihr Ortspolizeireglement erneuert und bei der Gemeindeversammlung vom Juni 2024 beschlossen. In diesem Zusammenhang wurde eine Ausgangsperre für Jugendliche unter 14 Jahren beschlossen.
Laut der unter dem Kapitel «Jugendschutz» angesiedelten Bestimmung dürfen sich Kinder unter 14 Jahren zwischen 22:00 und 06:00 Uhr nur noch in Begleitung ihrer Eltern oder einer anderen aufsichtsberechtigten Person im öffentlichen Raum aufhalten. Ausgenommen ist der Heimweg von einer für Kinder zugelassenen Veranstaltung.
Dieser Beschluss wurde mit grosser Mehrheit (100 zu 2 Stimmen) angenommen, aber es gilt anzumerken, dass nur knapp 6% der Stimmbevölkerung an der Abstimmung teilgenommen haben.
Pro-Argumente
- Der Schutz der Kinder steht im Vordergrund. Denn unter 14-Jährige haben nach 22.00h nichts mehr auf der Strasse zu suchen.
- Es ist eine Massnahme zur Bekämpfung von Vandalismus.
- Mit dem Verbot solle der Druck auf die Eltern erhöht werden, sich besser um die Kinder zu kümmern.
Kontra-Argumente
- Das Verbot schränkt die jungen Menschen ein und greift in die Erziehung ein.
- Anstelle eines Verbots sollte die Jugendarbeit gestärkt oder die Freizeitangebote erweitert werden.
- Es ist unklar, ob dieses Verbot juristisch korrekt ist, da es einen starken Eingriff in die persönliche Freiheit darstellt.
Weitere Informationen unter studen.ch
Abstimmungsfrage: Sollen sich Kinder unter 14 Jahren zwischen 22.00 und 06.00 Uhr nur noch in Begleitung ihrer Eltern/aufsichtsberechtigten Person im öffentlichen Raum aufhalten dürfen?
Argumente
Pro
-
Ja, Kinder unter 14 Jahren sollen sich Jahren zwischen 22.00 und 06.00 Uhr nur noch in Begleitung ihrer Eltern/aufsichtsberechtigten Person im öffentlichen Raum aufhalten dürfen.